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Das Saisonkennzeichen ist für all die, die ihr Auto, den Oldtimer, das Wohnmobil oder das eigene Motorrad nur für einen festgelegten Zeitraum eines Jahres zulassen möchten. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie mit einem Fahrzeug nur im Sommer bzw. im Winter fahren möchten.

Die Vorteile

Natürlich können Sie zwei Mal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen und Ihr Gefährt normal an- und abmelden. Oder Sie entscheiden sich für ein Saisonkennzeichen. Die Vorteile dieser Art der Zulassung gegenüber einer üblichen Zulassung liegen auf der Hand: Sie müssen nicht regelmäßig zur Zulassungsstelle, sparen immense Gebühren und eine Menge Zeit. Außerdem tun Sie Ihrer Kommune einen Gefallen, denn der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen.

Ihr Fahrzeug dürfen Sie für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten bis zu maximal 11 Monaten mit einem solchen Kennzeichen zulassen. Diesen Zeitraum legen Sie einmalig fest. Das bedeutet, dass Sie nicht ohne Weiteres den Zulassungszeitraum ändern können. Dafür müssen Sie das Auto neu anmelden.

Die Zulassung ist immer vom ersten Tag des Monats bis zum Ende des Monats, also z.B. 01. März bis 31. Oktober, gültig und verlängert sich automatisch um ein Jahr für den gleichen Zeitraum.
Eine Gültigkeit vom 15. März bis zum 15. Oktober ist demnach nicht möglich.

Das Saisonkennzeichen erkennen Sie immer an den beiden kleinen Zahlen am rechten Rand des Nummernschilds.

Diese zeigen die Monate an, in denen das Auto bewegt werden darf. Ein Beispiel: Die oberste Zahl ist eine 3, die untere eine 10. Der Zulassungszeitraum für das Fahrzeug mit dieser Kennzeichnung beginnt damit am 01. März und endet am 31. Oktober. Diese Angaben werden auch im Teil 1 der Zulassungspapiere eingetragen.

Worauf Sie achten müssen

Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen, sondern müssen es auf einem Privatgrundstück abstellen. Das Parken an/auf der Straße ist nicht gestattet.

Andernfalls riskieren Sie saftige Bußgelder:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums in Betrieb genommen haben, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 50 € rechnen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichem Grund geparkt haben, wird das mit 40 € geahndet.

Eine Ausnahme bildet die direkte Fahrt zum und vom TÜV. Dorthin dürfen Sie auch außerhalb der Saison fahren. Doch tun Sie sich den Gefallen und legen den AU- bzw. HU-Termin auf den Beginn der nächsten Saison.

Der Versicherungsschutz mit einem Saisonkennzeichen

Außerhalb der Saison läuft der Versicherungsschutz als sogenannte Ruheversicherung weiter.

Das bedeutet konkret, dass Sie für den abgemeldeten Zeitraum keine Versicherungsprämie zahlen, Ihr Kfz aber trotzdem versichert ist.

Sobald Sie Ihr Fahrzeug wieder bewegen dürfen, zahlen Sie auch wieder die Versicherungsprämie.

Wenn Sie Ihrer Versicherung den automatischen Bankeinzug gestattet haben, wird die Versicherungsprämie automatisch abgebucht. Sie müssen dann also nichts weiter tun.

Ein Saisonkennzeichen anmelden

Sowohl normale als auch Sonderkennzeichen können Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass inkl. aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • COC-Papiere (Certificate of Conformity) (nur bei Erstzulassung notwendig)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit Angabe des Saisonzeitraums
  • TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Prüfbericht über die gültige Abgasuntersuchung (AU)
  • Bisherige Kennzeichen sowie ggf. die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens

Die Kosten eines Saisonkennzeichens

Die Gesamtsumme eines Saisonkennzeichens (und generell aller Kennzeichen) setzt sich aus vielen Kostenpunkten zusammen. Rechnen müssen Sie mit den Zulassungsgebühren sowie den Preisen für ein (Krad) bzw. zwei Nummernschilder. Zusätzlich sollten Sie die Prämien Ihrer Kfz-Versicherung einbeziehen. Vergessen Sie auch nicht die Kosten für einen Stell- oder Garagenplatz, auf dem das Fahrzeug außerhalb der Saison abgestellt werden muss.
Rechnen Sie bei der einmaligen Zulassung Ihres Fahrzeugs mit etwa 40 – 50 €. Da die Zulassungsgebühren bundesweit nicht einheitlich sind, können regionale Unterschiede auftreten.

Nummernschilder erhalten Sie üblicherweise bei einem Schildermacher in der Nähe Ihrer Zulassungsstelle oder Sie bestellen sie bequem online. Zwei Nummernschilder kosten etwa 40 €.
Was genau Ihre Versicherung kostet, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Üblicherweise wird Ihre Versicherung mit einem Saisonkennzeichen jedoch erheblich günstiger. Denn Sie zahlen nur die Monate, für die Sie Ihr Fahrzeug auch wirklich zugelassen haben. Wenn Sie beispielsweise ein Motorrad für acht Monate fahren, zahlen Sie nur für acht Monate die Versicherungsprämie.

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