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Ist die private Krankenversicherung (PKV) ein One Way Ticket?

Es kursiert die viel verbreitete Aussage, dass wenn man einmal in der PKV ist, man nie wieder rauskommt. Doch in bestimmten Lebensphasen ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung sogar unvermeidbar.

Wann muss oder kann eine privat versicherter Person zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Wir haben hier für Sie die zutreffenden Situationen zusammen gefasst.

Das Bruttogehalt fällt unter die Versicherungspflichtgrenze

Für einen privat versicherten Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung unausweichlich, wenn das Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Diese Grenze liegt für das Jahr 2022 bei 64.350 € Bruttojahreseinkommen oder 5.362,50 € Bruttoeinkommen pro Monat.

Für Personen, die bereits vor dem 31.12.2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Grenze von 56.250 €. Die Rückkehr in die GKV kann bei einer Entgeltminderung beispielsweise durch die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung der Fall sein.

Arbeitslosigkeit

Wird ein Angestellter arbeitslos, so wird er normalerweise wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) bezieht, hat nach Leistungsbeginn in der Regel zwei Wochen Zeit, um eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu wählen. Wichtig ist hierbei auch daran zu denken, seiner privaten Krankenversicherung die Arbeitslosigkeit mitzuteilen.

Hier gilt meist eine Frist von drei Monaten. Hierzu empfehlen wir eine Beratung hinsichtlich Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung oder den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, um die Basisversorgung der GKV zu ergänzen.

Personen über 55 Jahren mit Minijob

Bei Personen über 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV nicht so einfach. Diese Personengruppe muss in der privaten Krankenversicherung bleiben, obwohl das Gehalt beispielsweise durch den Rentenbeginn unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Eine Ausnahme besteht durch die Aufnahme in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners, sofern das monatliche Einkommen unter 455 € bzw. bei Minijobbern unter 450 € liegt.

Warum ein Wechsel gut überlegt sein sollte

Die private Krankenversicherung bietet Vorteile, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die besseren Leistungen wie schnellere Termine bei Fachärzten, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und hochwertigere Medikamente sind Vorteile, von denen man gerade im Alter profitieren möchte.

Wer nur aus Kostengründen überlegt, in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren, sollte in seine Entscheidung miteinfließen lassen, dass der private Versicherungsschutz preiswerter sein kann – vor allem für sehr gut verdienende Personen. Denn die private Krankenversicherung berechnet Ihre Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sehr gut Verdienende hingegen den Höchstbetrag bezahlen.

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