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Reagieren Sie richtig beim Autounfall im Ausland

Die Deutschen nutzen für rund die Hälfte aller Urlaubsfahrten das Auto und immer öfter auch das Wohnmobil. Die Furcht, dass es unterwegs kracht, fährt dabei mit. Nicht ganz unberechtigt, denn im Jahr 2021 ist die Zahl der Unfälle mit Verkehrstoten in Europa wieder leicht angestiegen, auf knapp 22.000 Menschen (Quelle: Europäische Kommission). In diesem Blog-Artikel erhalten Sie hilfreiche Tipps zum Autounfall im Ausland.

Kommt es zu einem Autounfall im Ausland, hilft der Zentralruf der Autoversicherer

Einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle folgend, hat jeder Versicherer in Europa in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. So kann sich zum Beispiel derjenige, der in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden.

Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer (0800) 25 026 00 kostenfrei innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300.

Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem dortigen Beauftragten her. Ist die Versicherung unbekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Ein Rennwagen kommt von der Rennstrecke ab.

Regeln Sie den Autounfall im Ausland von Zuhause

In einer engen Gasse fährt ein Auto bei schlechten Lichtverhältnissen.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren.

Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und in Bildern festzuhalten. Dabei hilft der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht gibt es kostenlos als Durchschreibesatz bei der eigenen Kfz-Versicherung oder hier als Download*:

*Wir empfehlen Ihnen den zweifachen Ausdruck: je ein Exemplar für Sie selbst und den Unfallgegner.

Nachdem alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang erfasst sind, müssen die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht unterschreiben. Wichtig: Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.

Die grüne Versicherungskarte ist nach wie vor ein Gewinn

Ein weiteres nützliches Dokument ist die „Grüne Karte“ als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält alle relevanten Daten zum Auto und zur Versicherung.

Eigentlich ist sie in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Serbien sowie der Schweiz nicht mehr vorgeschrieben. Hier reicht das Kfz-Kennzeichen. Die Grüne Versicherungskarte im Reisegepäck zu haben, kann im Fall des Falles trotzdem eine sinnvolle Hilfe sein.

Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Falls Sie nicht sicher sind, ob die Karte in Ihrem Reiseland notwendig ist oder wenn Sie keine vorliegen haben, erhalten Sie Ihre Grüne Versicherungskarte bei Ihrer Autoversicherung. PRINAS MONTAN-Kundinnen und -Kunden können sich dafür und für alle anderen Fragen rund um die Kfz-Versicherung direkt an unser PRINAS MONTAN Team wenden.

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