Oldtimer-Versicherung:

Für Classic Cars Youngtimer

Welche Versicherungen sind für Oldtimer sinnvoll?

Form, Farbe, Look oder Motor-Sound! Es gibt viele Gründe, warum wir alte Autos lieben. Und diese Schmuckstücke verdienen eine gute Oldtimerversicherung.

Was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengetragen. Sie können gerne eine individuelle Beratung mit uns vereinbaren:

Was macht einen Oldtimer aus?

Der legendäre rote Mercedes-Benz SLS mit geöffneten Flügeltüren ist mit einer Oldtimerversicherung abgesichert

Oldtimer, gerne auch Classic Cars genannt, sind Fahrzeuge, die:

  • mindestens 30 Jahre alt sind
    Entscheidend ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.
  • einen historischen Wert haben
    Das Fahrzeug darf nur zeitgenössisch baulich verändert sein. Nur Originalteile, die es zur Zeit der ersten Zulassung schon als offizielles Zubehörteil gab, dürfen verwendet werden.
  • eine offizielle Einstufung haben
    Sachverständige von TÜV, Dekra oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellen das notwendige Oldtimer-Gutachten.

Sie wissen nicht genau, ob Ihr Fahrzeug einen Oldtimerstatus hat? Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter.

Was ist ein Youngtimer?

Den Begriff Youngtimer gibt es nur im deutschen Sprachraum und er bezeichnet Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben, aber bereits in einem Oldtimertarif eingestuft werden können. Das Fahrzeug muss hierfür mindestens 25 Jahre alt sein.

Was ist das Besondere am H-Kennzeichen?

Ein historisches Kennzeichen kann jedes Fahrzeug erhalten, das mit einem Bewertungsgutachten als Oldtimer eingestuft ist.

Gut zu wissen:

  • Als Besitzerin oder Besitzer profitieren Sie von einer pauschalen Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Verbrauch ist. Diese pauschale Kfz-Steuer für Pkw liegt bei 191 € pro Jahr.
  • Mit H-Kennzeichen dürfen Sie in jede Umweltzone einfahren, eine Plakette ist nicht notwendig.
  • Die Steuer wird anteilig berechnet, wenn das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen genutzt wird.
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre beim TÜV vorgeführt werden.

Welcher Fahrzeugwert gilt für die Oldtimerversicherung?

Sie können beim Abschluss Ihrer Oldtimerversicherung, je nach Versicherer, entscheiden, ob Sie die Höhe des Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert absichern möchten.

  • Der Marktwert beschreibt den möglichen Erlös unmittelbar vor Schadeneintritt, der bei Verkauf hätte erzielt werden können (ohne MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Kaufpreis unmittelbar vor Schadeneintritt zum Erwerb eines gleichwertigen Autos (inklusive MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederherstellungspreis umfasst den Anschaffungspreis sowie Kosten für Restaurierung.

Wertsteigerungen Ihres Wagens sind in einer vereinbarten Höhe mitversichert. Liegt die Wertsteigerung Ihres Fahrzeuges über der vereinbarten Höhe, teilen Sie uns die Wertveränderungen mit, damit wir den Tarif Ihrer Classic Cars Versicherung anpassen können und Ihr Fahrzeug nicht unterversichert ist.

Wir beraten Sie gerne, welchen Wert Sie für die Absicherung Ihres Fahrzeugs ansetzen sollten.

Gibt es eine Versicherungspflicht für nicht genutzte Oldtimer?

Classic Cars sind etwas ganz Besonderes und Fahrten finden oft nur zu ausgesuchten Anlässen statt.

Dennoch können Versicherungen für das komplette Jahr notwendig und sinnvoll sein:

  • Für jedes Fahrzeug, das angemeldet ist, muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem Privatgelände ganzjährig abstellen, muss der Wagen nicht zugelassen sein, so dass auch keine Haftpflichtdeckung notwendig ist.
  • Ein Classic Car mit Saisonkennzeichen profitiert von der sogenannten Ruheversicherung. Außerhalb des Zulassungszeitraums darf der Klassiker nicht auf öffentlichen Straßen fahren und muss in der Regel in einer abgeschlossenen Garage stehen, ist dann aber beitragsfrei versichert.
  • Ein abgemeldeter Oldtimer, der zum Beispiel für eine Restauration in der Garage abgestellt wurde, kann durch eine Garagenversicherung abgesichert werden. Diese endet automatisch, sobald Sie das Fahrzeug zulassen.

Kfz-Haftpflicht sowie Voll- und Teilkaskoversicherung für Classic Cars

Eine Einstufung in einen Oldtimertarif setzt immer eine Kfz-Haftpflicht- sowie eine Kaskodeckung, Teil- oder Vollkasko, voraus.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Oldtimer gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflichtversicherung greift, wenn Sie mit dem Fahrzeug Dritte schädigen. Das umfasst Sach- und Personenschäden sowie reine Vermögensschäden.

Für die Deckung der Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Kaskoversicherung. Gerade für Classic Cars ist das von großer Bedeutung, sind diese Fahrzeuge doch aufgrund Ihrer Seltenheit besonders schützenswert. Hier können Sie zwischen einer Teil- und Vollkasko-Versicherung wählen.

Die Typ- und Regionalklassen sowie Schadensfreiheitsklassen spielen bei einer Oldtimer-Versicherung keine Rolle.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!