
Vergleichsrechner Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler



Erstinformation für Privatkunden
nach §§ 15, 16 Versicherungsvermittlerverordnung
Unsere Kontaktdaten
PRINAS MONTAN GmbH Versicherungsvermittler,
Huyssenallee 100,
45128 Essen
Tel.: 069 3600-3400
Fax: 069 3600-3403
E-Mail: info@prinas.de
Internet: www.prinas.de
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister bei der IHK Essen unter der Nummer D-XZWH-B4VWI-70 registriert.
Kontaktdaten der IHK zu Essen:
Am Waldthausenpark 2,
45127 Essen
Tel.: 0201/1892-0
Fax: 0201/1892-172
E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Internet: www.vermittlerregister.info, Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
PRINAS MONTAN hat keine Beteiligungen an/von Versicherungsunternehmen.
Sollten Sie mit unserer Leistung nicht zufrieden sein, würden wir uns über eine entsprechende Information freuen und versuchen, mögliche Probleme kundenfreundlich zu lösen. Unabhängig davon besteht neben dem Rechtsweg die Möglichkeit, folgende Einrichtungen zu kontaktieren:
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V. - Postfach 08 06 22 - 10006 Berlin - www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung - Postfach 06 02 22 - 10052 Berlin - www.pkv-ombudsmann.de
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor den vorgenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Beratung
PRINAS MONTAN bietet ihren Kunden in allen Fragen rund um das Thema private Versicherungen eine ausführliche und neutrale Bewertung inklusive einer entsprechenden Bedarfsanalyse an.
Mit dem Auftrag zur Vermittlung einzelner Versicherungsprodukte wird PRINAS MONTAN ausschließlich mit der Wahrnehmung der sich aus diesem konkreten Auftrag ergebenden Versicherungsangelegenheiten betraut. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir als Versicherungsmakler mit einer beschränkten Auswahl an Versicherern zusammen arbeiten. Eine Auflistung der Versicherer finden Sie auf der folgenden Seite.
Vergütung
Für unsere Dienstleistungen erhalten wir Provisionszahlungen durch die Produktgeber. Die Provision ist Bestandteil der von Ihnen zu zahlenden Prämien.
Auswahl der berücksichtigten Versicherer für Privatkunden
Wir vermitteln überwiegend aus dem Portfolio folgender Anbieter:
Kfz, Sach, Haft, Unfall, Rechtsschutz
AIG, Allianz, Alte Leipziger, Adam-Riese, Adcuri, Advocard, Ammerländer Versicherung, ARAG, AXA, Continentale, DA Direkt,Deurag, Deutsche Familienversicherung, Die Bayerische,Domcura, ELEMENT, Ergo, GVO, Generali, Gothaer, Grundeigentümer, Haftpflichtkasse, HanseMerkur, HDI, Helvetia, InterRisk, Itzehoer, Janitos, KRAVAG, KS-Auxilia, Mannheimer, Neodigital, NRV, NV-Versicherung, Nürnberger, OCC, ÖRAG, Ostangler, Prokundo, Provinzial, R+V, Rhion, Roland Rechtsschutz, Signal-Iduna, Sparkassen Versicherung, Uelzener, VHV, Volkswohlbund, Waldenburger, Wehring + Wolfes, Würzburger, Zürich
Personenversicherungen
Allianz, Alte Leipziger, ARAG, AXA, Barmenia, DBV, Deutsche Familienversicherung, Dialog, Die Bayerische, DLVAG, ERGO, Hallesche, Hannoversche Leben, HDI Leben, IDEAL, neue Leben, Nürnberger Lebensversicherung, Signal Iduna, Süddeutsche Krankenversicherung, Swiss Life, VBK, Volkswohl Bund
Reiseversicherungen
Hanse-Merkur
Die Beschränkung auf die o.g. Anbieter beruht auf einem jährlichen Screening des Marktes, mit dem Ergebnis, dass diese Anbieter zurzeit ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis für Versicherungs-Belegschaftsvermittler haben. PRINAS MONTAN hinterfragt/überprüft die o.g. Partner jährlich.
Stand 22.07.20

AXA-Versicherung
Adam-Riese
Adcuri-Wuppertal
Ammerlaender-Versicherung
BavariaDirekt
Domcura-Kiel
GVO-Versicherungen
Gothaer-Versicherung
HDI
Haftpflichtkasse-Darmstadt
HanseMerkur
InterRisk-Wiesbaden
Janitos-Versicherung
KAB-HDI-G
KAB-Zurich
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
Neodigital
Nuernberger-Versicherung
Ostangler-Brandgilde
Rhion-Versicherung
VHV-Hannover
Waldenburger-Versicherung
Wuerttembergische
Würzburger-Versicherung
Zurich-Versicherung
prokundo


Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
Ist bei einigen Gesellschaften versichert.
Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).
Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
Punkte
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
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