
Reiserücktrittsversicherung
Falls Sie Ihren Urlaub absagen oder abbrechen müssen!
Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
Bei Nichtantritt Ihrer Reise werden Ihnen die anfallenden Stornokosten abgenommen. Das kann bei unerwartet schwerer Krankheit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft etc. passieren.
Mit Corona-Zusatzschutz abschließbar
Wenn Sie in häusliche Insolation (Quarantäne), Sie am Flughafen abgewiesen oder nicht in Ihre Ferienwohnung gelassen werden, greift der Corona-Schutz.
Einfach und schnell online abschließen
Vergleichen Sie die verschiedenen Leistungen der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur und schließen Sie bequem online ab.
Ärgerlich genug, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Sparen Sie sich den Ärger mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.
Was sind die Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung?
Zu den versicherten Ereignissen der Reiserücktrittsversicherung zählen unter anderem:
- Unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
- Schwere Unfallverletzung
- Impfunverträglichkeit
- erheblichen Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum
- unerwarteter gerichtlicher Ladung

Nice to know
Die Reiserücktrittsversicherung kann um die
sog. Reiseabbruch-Versicherung/Urlaubsgarantie ergänzt werden.
Das ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur einen vollumfänglichen Schutz vor der Reise,
sondern auch während der Reise haben möchten.
Wir empfehlen die Reiserücktritt mit der
Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Was deckt eine Reiseabbruchversicherung (auch Urlaubsgarantie genannt) ab?
- Erstattung der Rückreisekosten
- Bei Reiseabbruch werden innerhalb der ersten 8 Tage der komplette Reisepreis bzw. ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen erstattet. Ebenso wie nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort.
- Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise
- Übernahme der Kosten für eine Teilstornierung, z. B. Einzelzimmerzuschlag bei Absage einer Reisenden
Neu: Reiserücktritt mit Corona-Zusatzschutz
Der Zusatzschutz ergänzt Ihre bereits abgeschlossene (Jahres-) Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbuchversicherung/Urlaubsgarantie. Der Corona Schutz greift, wenn:
Der Corona-Zusatzschutz muss individuell je Reise abgesichert werden.

Leistungen im Überblick
Achtung: Der Corona-Schutz kann nur in Verbindung mit einer bereits über die HanseMerkur abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
Die Tarife der HanseMerkur sind ausgezeichnet




Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung spätestens abschließen
Sie können die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Alle übrigen Reiseversicherungen (Corona-Schutz, Urlaubsgepäck, …) können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben.
Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Der Versicherungsbeitrag für eine einmalige Reiserücktrittsversicherung richtet sich u. a. nach dem Reisepreis.
Für eine einmalige Reise zahlen z. B. Personen unter 65 Jahren 33 €. Dies gilt für einen Reisepreis von bis zu 600 €.
Sie fahren regelmäßig in den Urlaub und wollen nicht jedes Mal eine neue Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen? Mit einer Jahres-RRV erhalten Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres den passenden Schutz.
Eine Ganzjahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es bereits für 54 € pro Jahr. Auch in diesem Beispiel gilt: Personen bis zum 65. Geburtstag und der Reisepreis ist bis 1000 € angesetzt.
Deckt die Reiserücktrittsversicherung Corona ab?
Sollten Sie an Corona erkranken, schützt Sie bereits die Reiserücktrittsversicherung, selbst wenn Sie kein Corona Add-On dazu gebucht haben.
Möchten Sie sich auch vor Stornokosten absichern, wenn Sie z. B. in Quarantäne geschickt werden oder Ihnen die Einreise untersagt wird, benötigen Sie die Erweiterung durch das Corona Add-On. Sie können einen Corona-Reiseschutz entweder separat oder mit einer Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dieser Schutz gilt vor Antritt Ihres Urlaubs und auch während Ihrer Reise.
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