Krankentagegeld-Versicherung:

finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall steuerfrei Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage

Im Falle einer Krankheit oder Verletzung, die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führt, droht je nach Berufssituation die Minderung des Einkommens oder sogar der komplette Verlust der Einnahmen. Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, um in diesem Fall Ihre laufenden monatlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

Die Krankentagegeldversicherung springt ab dem vereinbarten Leistungszeitpunkt für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit ein. Dabei legen Sie einen Tagessatz sowie den Leistungsbeginn fest. Der Tagessatz wird anhand Ihres Einkommens ermittelt und sollte daher regelmäßig überprüft werden. Der Leistungsbeginn sollte sich bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an dem Wegfall der Lohnfortzahlung orientieren.

Die Lücke erscheint für viele auf den ersten Blick überschaubar, doch bei weiterlaufenden Kosten und der Versorgung der eigenen Familie kann der fehlende Anteil vom Nettoeinkommen Monat für Monat zu einer finanziellen Belastung werden. Besonders dann, wenn Sie hauptsächlich das Familieneinkommen erwirtschaften, an langfristige Verpflichtungen (wie beispielsweise Finanzierungen) gebunden sind oder wenn das gesamte Nettoeinkommen für den Lebensunterhalt benötigt wird.

Für wen ist die Krankentagegeldversicherung wichtig?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, die jedoch in der Regel auf 6 Wochen (das entspricht 42 Tagen) begrenzt ist.

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein Krankengeld, welches jedoch geringer ausfällt als Ihr übliches Gehalt. Dieses ergibt sich aus Ihrem Einkommen (70% Ihres Bruttogehaltes, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze oder höchstens 90% vom Nettoeinkommen). Von dem niedrigeren Wert, welcher zugrunde gelegt wird, wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Differenz zum tatsächlichen Einkommen sollte in so einem Fall privat abgedeckt werden.

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Freiberuflern fehlt die Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber und auch das Krankengeld. Wurde jedoch mit der Krankenkasse ein Krankengeld vereinbart, wird dieses ebenfalls erst nach einer sechswöchig andauernden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Unter Berücksichtigung der zudem laufenden Betriebskosten sollten daher Selbstständige und Freiberufler den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unbedingt in Erwägung ziehen.

Schließen Sie die Einkommenslücke im Krankheitsfall mit einer Krankentagegeldversicherung!

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!