Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen ist grundsätzlich immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.
Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge – je nach Form und Anbieter – variabel.
Möglichst viel Flexibilität oder staatlich gefördert?
Eine private Rentenversicherung bietet im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn, dem Leistungszeitpunkt und bei der Vererbbarkeit die flexibelste Form der privaten Vorsorge. Zu Rentenbeginn können Sie beispielsweise Ihr angespartes Vermögen entweder als lebenslang garantierte Rente nutzen, als einmaliges Kapital abrufen oder eine Kombination aus beidem wählen. Während der Aufschubzeit bieten viele Anbieter sogar die Möglichkeit an, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen oder auch Entnahmen vorzunehmen.
Besonders Familien mit Kindern können aber auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Denn neben der eigenen Grundzulage von jährlich 175 € fließen pro Kind zusätzlich noch einmal 185 € in den Vertrag. Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €. Die Summe der Zulagen verringert gleichzeitig auch Ihren Mindestbeitrag, welcher zu leisten ist, um die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen zu können. Die Kinderzulage erhalten Sie für die Dauer, in der Anspruch auf Kindergeld besteht und endet somit spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Haben Sie selbst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so zahlt der Staat zu Beginn einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.
Tipp: Richten Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ein, damit Ihr Anbieter die Zulagen direkt für Sie beantragen kann.
Bedacht werden sollte, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Riester-Rente von einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. Die Leistung aus der Riester-Rente, welche frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, ist als lebenslange Verrentung vorgesehen. Bei genügend vorhandenem Vertragsguthaben kann zum Rentenbeginn maximal ein Kapital in Höhe von 30% entnommen werden. Von der verbleibenden Summe wird die neue, lebenslange Rente berechnet. Weiterhin kann es bei der Vererbung des Vertragsguthabens zu Einschränkungen kommen, denn staatliche Zulagen sowie genutzte Steuervorteile müssen – je nach Verwandtschaftsgrad – im Zweifel vom Erben zurückgezahlt werden.
Durchaus ist auch eine Kombination aus beiden Altersvorsorgeprodukten sehr sinnvoll. Denn so können Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren und verfügen zusätzlich über eine flexible Rentenversicherung.
Übrigens: Zur Erhöhung der Rendite-Chancen bieten viele Anbieter die Produkte auch als fondsgebundene Variante an. Diese Variante lohnt sich besonders für junge Leute, denn je langlebiger die Anlage ist, desto eher können Marktschwankungen ausgeglichen werden.
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