Sie haben die Schule beendet und starten in einen neuen Lebensabschnitt. Je nach dem, was Sie zukünftig machen, hat das Einfluss auf Ihre Krankenversicherung. Dabei gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Wir haben das Wichtigste für Sie im Überblick zusammengefasst:
Noch unschlüssig mit der Berufswahl? Erstmal ein freiwilliges soziales Jahr?
Wenn die Vollschulzeitpflicht erfüllt ist und Sie noch keine 27 Jahre alt sind, können Sie das FSJ in verschiedenen sozialen Bereichen und auch im Ausland absolvieren.
Das bedeutet für die Krankenversicherung:
Die Tätigkeiten die während eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) ausgeübt werden, sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einem normalen Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen und Sie werden versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn Sie vor dem Antritt des Freiwilligendienstes privat krankenversichert waren. Die Krankenversicherungsbeiträge werden von den jeweiligen Trägern des FSJ oder FÖJs komplett übernommen; es entstehen keine eigenen Kosten.
Sie haben sich für eine Ausbildung entschieden?
Mit Beginn der Ausbildung tritt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Sie müssen mit Ausbildungsbeginn Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden und von Ihren Ausbildungsbezügen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese sind hälftig gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu entrichten.
Wenn Sie pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsschutz über private Zusatztarife aufzustocken. Hier gibt es viele verschiedene Tarife in den Bereichen ambulanter bzw. stationärer Behandlung und Zahnschutz. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir hierzu den Überblick und beraten Sie gerne neutral. Vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin!
Waren Sie während Ihrer Schulzeit privat krankenversichert und möchten sich in Zukunft einen Wechsel in eine private Krankenversicherung offenhalten, so können Sie dies über eine Anwartschaft sichern. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin!
Sie starten Ihre Ausbildung als Beamtenanwärter?
Wenn Sie mit Ausbildungsbeginn Beamter oder Beamtin auf Probe werden, erhalten Sie einen eigenen Beihilfeanspruch. Das bedeutet, dass Sie aus dem Sozialversicherungssystem aussteigen und sich privat versichern (können). Je nach Art der Verbeamtung sind Sie Landes- oder Bundesbeamte oder -beamter.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich danach, ob und wie viele Kinder Sie haben und variiert in den einzelnen Bundesländern. Die Differenzkosten über die Beihilfe hinaus sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab. Die Versicherer bieten hier spezielle, kostengünstige Tarife während Ihrer Ausbildung an. Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bausteinen der Absicherungen zu wählen (Ein-Zweitbettzimmer, Chefarzt, besondere ambulante Leistungen, Sehhilfen etc.).
Mit der Verbeamtung auf Probe bieten die meisten Versicherer einen Kontrahierungszwang an, das heißt, Sie werden in jedem Fall (auch bei negativer Gesundheitsprüfung) aufgenommen, ggf. dann zu veränderten Konditionen; Sie dürfen aber nicht abgelehnt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir hierzu den Überblick und beraten Sie gerne neutral. Vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin!