Um mit einem Auto, Motorrad oder Moped im Straßenverkehr fahren zu dürfen, brauchen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, muss für jedes eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen – etwa an fremden Fahrzeugen, Sachen oder Personen.
Zusätzlichen Schutz bieten Kaskoversicherungen: Die Teilkaskoversicherung deckt eine Reihe von Schäden ab, beispielsweise Glasbruchschäden, Diebstahl und Schäden durch die Natur. Dazu zählen Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung. Einen umfassenderen Schutz bietet die Vollkaskoversicherung, die zusätzlich auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt sowie Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners. Sowohl Teilkasko als auch Vollkasko setzen eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung voraus.
Wichtig zu wissen: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs. Diese Person muss nicht zwingend der Fahrer oder Eigentümer des Fahrzeugs sein, denn Besitz und Eigentum können rechtlich voneinander abweichen – etwa bei Leasingfahrzeugen, Dienstwagen oder wenn ein Fahrzeug von Familienmitgliedern genutzt wird.



