Es ist mindestens 30 Jahre alt
Entscheidend ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.
Es besitzt historischen Wert
Das Fahrzeug darf nur zeitgenössisch baulich verändert sein – und auch das nur mit Originalteilen, die es schon zur Zeit der Erstzulassung als offizielles Zubehörteil gab.
Es verfügt über eine offizielle Einstufung
Sachverständige von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellen das notwendige Oldtimer-Gutachten.
Und was genau ist ein Youngtimer?
Der Begriff Youngtimer ist überwiegend im deutschen Sprachraum gebräuchlich. Er bezeichnet Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben, aber bereits in einem Oldtimertarif eingestuft werden können. Das Fahrzeug muss hierfür mindestens 25 Jahre alt sein.
Sie sind sich nicht hundertprozentig sicher, welchen Status Ihr Fahrzeug hat? Fragen Sie uns.