Oldtimerversicherung: optimaler Schutz für Classic Cars und Youngtimer

Jede Fahrt ist eine kleine Zeitreise – und so kommen Sie sicher zurück

Es ist ein ganz besonderes Gefühl, einen Klassiker zu fahren. Und es gibt viele Gründe, warum wir alte Autos lieben. Diese automobilen Schätzchen verdienen daher eine gute Versicherung.

Was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengetragen. So sind Sie bestens informiert. Den richtigen Schutz für Ihren Oldtimer oder auch Youngtimer finden wir anschließend gemeinsam mit Ihnen in unserer individuellen Beratung.

Ab wann ist ein Auto eigentlich ein Oldtimer?

Es ist mindestens 30 Jahre alt

Entscheidend ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.

Es besitzt historischen Wert

Das Fahrzeug darf nur zeitgenössisch baulich verändert sein – und auch das nur mit Originalteilen, die es schon zur Zeit der Erstzulassung als offizielles Zubehörteil gab.

Es verfügt über eine offizielle Einstufung

Sachverständige von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellen das notwendige Oldtimer-Gutachten.

 

Und was genau ist ein Youngtimer?

Der Begriff Youngtimer ist überwiegend im deutschen Sprachraum gebräuchlich. Er bezeichnet Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben, aber bereits in einem Oldtimertarif eingestuft werden können. Das Fahrzeug muss hierfür mindestens 25 Jahre alt sein.

Sie sind sich nicht hundertprozentig sicher, welchen Status Ihr Fahrzeug hat? Fragen Sie uns.

Was ist das Besondere am H-Kennzeichen?

Ein H-Kennzeichen kann jedes Fahrzeug erhalten, das mit einem Bewertungsgutachten als Oldtimer eingestuft ist. Das Oldtimergutachten nach §23 StVZO bescheinigt den originalen und guten Zustand und wird von anerkannten Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellt.

Gut zu wissen:

  • Sie profitieren damit von einer pauschalen Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Verbrauch ist. Diese pauschale Kfz-Steuer für Pkw liegt bei 192 € pro Jahr.
  • Mit einem H-Kennzeichen dürfen Sie in jeder Umweltzone fahren, eine Plakette ist nicht notwendig.
  • Die Steuer wird anteilig berechnet, wenn das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen genutzt wird.
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre beim TÜV vorgeführt werden.

Welcher Fahrzeugwert gilt für die Oldtimerversicherung?

Je nach Versicherer können Sie beim Abschluss Ihrer Oldtimerversicherung entscheiden, ob Sie die Höhe des Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert absichern möchten. Diese Werte unterscheiden sich folgendermaßen:

  • Der Marktwert beschreibt den möglichen Erlös unmittelbar vor Schadeneintritt, der bei Verkauf hätte erzielt werden können (ohne MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Kaufpreis zum Erwerb eines gleichwertigen Fahrzeugs unmittelbar vor Schadeneintritt (inklusive MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederherstellungspreis umfasst den Anschaffungspreis sowie die Kosten für die Restaurierung.

Wertsteigerungen Ihres Wagens sind in einer vereinbarten Höhe mitversichert. Liegt die Wertsteigerung Ihres Fahrzeuges über der vereinbarten Höhe, teilen Sie uns die Wertveränderungen einfach mit, damit wir den Tarif Ihrer Oldtimerversicherung anpassen können und Ihr Fahrzeug nicht unterversichert ist.

Wir beraten Sie ausführlich, welchen Wert Sie für die Absicherung Ihres Fahrzeugs ansetzen sollten.

Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko und Teilkaskoversicherung für Oldtimer

Eine Einstufung in einen Oldtimertarif setzt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung voraus und ist somit wie für jedes andere angemeldete Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritte schädigen und umfasst Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Für die Deckung der Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug können Sie sich darüber hinaus für eine Kaskoversicherung entscheiden. Sie können hier zwischen Teilkasko oder Vollkasko wählen. Gerade für Oldtimer ist eine Kaskoversicherung wichtig – schließlich sind sie aufgrund Ihrer Seltenheit besonders schützenswert.

Die Typ- und Regionalklassen oder Schadensfreiheitsklassen spielen bei einer Oldtimer-Versicherung keine Rolle.

Mehr zur Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko erfahren Sie hier.

Mit dem Oldtimer auf Reisen?

Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer auf Reisen gehen und auch in dieser Zeit gut abgesichert sein wollen, erfahren Sie alles Wichtige dazu in unserem Reise-Special.

Gibt es eine Versicherungspflicht für nicht genutzte Oldtimer?

Manchmal finden Fahrten nur bei bestimmten Anlässen statt. Dennoch können Versicherungen für das komplette Jahr notwendig und sinnvoll sein:

  • Für jedes angemeldete Fahrzeug muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie es auf einem Privatgelände ganzjährig abstellen, muss der Wagen nicht zugelassen sein und eine Haftpflichtdeckung ist nicht notwendig.
  • Ein Oldtimer mit Saisonkennzeichen profitiert von der sogenannten Ruheversicherung. Außerhalb des Zulassungszeitraums darf es nicht auf öffentlichen Straßen fahren und muss in der Regel in einer abgeschlossenen Garage stehen, ist dann aber beitragsfrei versichert.
  • Ein abgemeldeter Oldtimer, der zum Beispiel für eine Restauration in der Garage abgestellt wurde, kann durch eine Garagenversicherung abgesichert werden. Diese endet automatisch, sobald Sie das Fahrzeug zulassen.

Haben Sie noch Fragen? Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.

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Das Maklermandat ermöglicht uns, direkt mit den Versicherern in Ihrem Sinne zu handeln. Sie sparen zudem kostbare Zeit, während wir in Ihrem Auftrag recherchieren und die passende Versicherungslösung finden.