Altersvorsorgedepot: Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

Nutzen Sie das Altersvorsorgedepot für Ihre persönliche Vorsorgestrategie

Das geplante Altersvorsorgedepot soll die staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027 grundlegend modernisieren. Ziel der Reform ist es, den langfristigen Vermögensaufbau einfacher, flexibler und chancenorientierter zu gestalten. Gleichzeitig sollen die Förderregeln verständlicher werden und mehr Menschen Zugang zur staatlichen Förderung erhalten.

Wir halten Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen natürlich jetzt schon gerne zur Verfügung.

Warum das Altersvorsorgedepot interessant ist?

Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit den Chancen langfristiger Kapitalmarktanlagen. Im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente soll die Förderung einfacher gestaltet und stärker an den tatsächlich geleisteten Sparbeiträgen ausgerichtet werden. Gleichzeitig eröffnen sich durch die neuen Anlagemöglichkeiten attraktivere Renditechancen für den langfristigen Vermögensaufbau.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören

  • staatliche Förderung bereits bei geringen Eigenbeiträgen
  • zusätzliche Kinderförderung für Familien
  • erweiterte Anlagemöglichkeiten über Fonds und ETFs
  • flexiblere Auszahlungsoptionen im Ruhestand
  • erweiterter Kreis der Förderberechtigten, beispielsweise auch für Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Nicht nur für Menschen mit einem langen Anlagehorizont kann das Altersvorsorgedepot eine interessante Ergänzung der privaten Altersvorsorge sein.

So funktioniert die Förderung im Altersvorsorgedepot

Die staatliche Förderung soll deutlich einfacher und transparenter ausgestaltet werden wie es bisher bei der Riester-Rente der Fall war. Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 €.

Geplant sind folgende Förderbausteine

  • 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
  • 25 % Förderung auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr
  • staatliche Förderung von bis zu 540 € jährlich bei Ausschöpfung des maximal förderfähigen Eigenbeitrags
  • Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr
  • einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die staatlichen Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und gemeinsam mit den eigenen Beiträgen investiert. Dadurch können auch die Förderbeträge langfristig von möglichen Kapitalmarkterträgen profitieren.

Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Für bereits bestehende Riester-Verträge soll ein umfassender Bestandsschutz gelten. Niemand muss seinen bestehenden Vertrag kündigen oder automatisch auf das neue System wechseln.

Künftig soll es möglich sein, freiwillig in die neue Förderwelt zu wechseln. Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch von der jeweiligen Vertragsgestaltung und der persönlichen Situation ab. Viele bestehende Verträge verfügen über Garantien, Förderansprüche oder weitere Vorteile, die bei einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

Wichtig ist deshalb, bestehende Altersvorsorgeverträge nicht vorschnell zu kündigen. Erst wenn die endgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie konkrete Produktangebote vorliegen, lässt sich beurteilen, welche Lösung für die individuelle Altersvorsorge am besten geeignet ist.

Wer wird im Altersvorsorgedepot gefördert?

Der Kreis der Förderberechtigten soll im Rahmen der Reform deutlich erweitert werden. Förderfähig sind insbesondere

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten
  • Ehe- und Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen

Die Reform soll damit auch Personengruppen Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge ermöglichen, die bislang nur eingeschränkt oder gar nicht förderberechtigt waren.

Mehr Chancen im Altersvorsorgedepot durch Kapitalmarktanlagen

Ein zentrales Merkmal des Altersvorsorgedepots ist die stärkere Ausrichtung auf den Kapitalmarkt. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen soll künftig auch eine Anlage ohne verpflichtende 100%ige Beitragsgarantie möglich sein.

Investitionen sollen insbesondere in folgenden Anlageformen möglich sein

  • Fonds
  • ETFs
  • Anleihen
  • weitere regulierte Kapitalmarktanlagen

Durch den geringeren Garantiezwang können höhere Anteile in chancenorientierte Anlagen investiert werden. Dadurch sollen die langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte besser genutzt werden können als bisher.

Gleichzeitig gilt: Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen. Für den langfristigen Vermögensaufbau können breit gestreute Fonds- und ETF-Lösungen jedoch attraktive Wachstumsperspektiven bieten.

Steuerliche Vorteile des Altersvorsorgedepots

Neben den staatlichen Zulagen sind auch steuerliche Vorteile vorgesehen. Während der Ansparphase bleiben Kapitalerträge innerhalb des Vertrags steuerfrei. Dadurch können Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ungeschmälert für den Vermögensaufbau genutzt werden.

Darüber hinaus können Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der steuerliche Vorteil für den Sparer günstiger sind. Diese sogenannte Günstigerprüfung stellt sicher, dass die jeweils vorteilhaftere Förderung genutzt wird.

Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand. Da das Einkommen im Alter häufig niedriger ist als während des Berufslebens, kann dies für viele Sparer steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Flexible Nutzung des Altersvorsorgedepot im Ruhestand

Die geplante Reform sieht deutlich flexiblere Möglichkeiten für die Nutzung des aufgebauten Vorsorgekapitals vor. Der bisherige Schwerpunkt auf die lebenslange Verrentung wird erweitert.

Vorgesehen sind unter anderem

  • lebenslange Rentenzahlungen
  • Auszahlungspläne mit regelmäßigen Entnahmen bis mindestens zum 85. Lebensjahr
  • Kombinationen verschiedener Auszahlungsformen
  • Teilkapitalauszahlungen von bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase

Der Beginn der Auszahlungsphase ist grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr vorgesehen.

Damit können Sparer ihre Altersvorsorge künftig stärker an ihre persönliche Lebenssituation und ihre individuellen Wünsche anpassen.

Auch für die nächste Generation: Die Frühstartrente

Mit der geplanten Frühstartrente sollen Kinder bereits ab dem 6. Lebensjahr ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot erhalten. Ziel ist es, frühzeitig Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen und junge Menschen an langfristiges Sparen heranzuführen.

Sie haben Kinder oder Enkelkinder? Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der geplanten Frühstartrente.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine geplante neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es soll ab 2027 die bisherige Riester-Förderung modernisieren und den langfristigen Vermögensaufbau durch Kapitalmarktanlagen, staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile unterstützen.

 

Im Rahmen des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) werden drei förderfähige Produktkategorien unterschieden

  • Altersvorsorgedepot
  • Altersvorsorgevertrag
  • Standarddepot

In einem Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen gerne die Unterschiede.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Bereits ab einem Eigenbeitrag von 120 € pro Jahr soll eine Förderung möglich sein. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag sind 50 % Förderung vorgesehen. Für weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr sollen 25 % Zuschuss gewährt werden. Dadurch sind bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr möglich.

Welche Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot für Familien?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind ist eine Kinderförderung von bis zu 300 € pro Jahr vorgesehen. Die Kinderzulagen werden direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und gemeinsam mit den eigenen Beiträgen investiert. Dadurch profitieren Familien von einer besonders attraktiven Förderung.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Förderberechtigt sollen unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sein. Damit wird der Kreis der Förderberechtigten gegenüber der bisherigen Riester-Förderung deutlich erweitert.

In welche Anlagen kann beim Altersvorsorgedepot investiert werden?

Das Altersvorsorgedepot soll insbesondere Investitionen in Fonds, ETFs, Anleihen und weitere regulierte Kapitalmarktanlagen ermöglichen. Ziel ist es, die langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte stärker für die Altersvorsorge zu nutzen.

 

Im Rahmen des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) werden drei förderfähige Produktkategorien unterschieden

  • Altersvorsorgedepot
  • Altersvorsorgevertrag
  • Standarddepot

In einem Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen gerne die Unterschiede.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente soll beim Altersvorsorgedepot keine verpflichtende 100-%-Beitragsgarantie mehr bestehen. Dadurch können höhere Anteile des Vermögens chancenorientiert investiert werden. Neben Lösungen ohne Garantie sollen jedoch auch Varianten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie angeboten werden können.

Welche steuerlichen Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?

Während der Ansparphase sollen Kapitalerträge innerhalb des Vertrags steuerfrei bleiben. Außerdem können Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der steuerliche Vorteil günstiger sind. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.

Wie kann das angesparte Kapital aus dem Altersvorsorgedepot im Ruhestand genutzt werden?

Geplant sind verschiedene Auszahlungsformen. Dazu gehören lebenslange Rentenzahlungen, ein Auszahlungsplan mit regelmäßigen Entnahmen oder eine Kombination aus beiden Varianten. Zusätzlich soll zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilkapitalentnahme von bis zu 30 % möglich sein.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Für bestehende Riester-Verträge soll Bestandsschutz gelten. Das bedeutet, dass bestehende Verträge grundsätzlich unverändert weitergeführt werden können. Niemand wird verpflichtet, seinen Vertrag zu kündigen oder in das neue Fördersystem zu wechseln.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen und auf das Altersvorsorgedepot warten?

Nein. Die vorliegenden Informationen empfehlen ausdrücklich, bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell zu kündigen. Viele Verträge enthalten wertvolle Garantien und Förderansprüche. Ob ein Wechsel oder eine Ergänzung sinnvoll ist, lässt sich erst beurteilen, wenn die endgültigen gesetzlichen Regelungen und konkrete Produktangebote vorliegen.

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