Als Haus- oder Grundstückseigentümer tragen Sie eine gesetzliche Verantwortung gegenüber Dritten – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie umfasst unter anderem die Instandhaltung von Bauten auf dem Grundstück, eine ausreichende Beleuchtung von Zugängen und Wegen sowie den Winterdienst.
Auch wenn Sie diese Pflichten sorgfältig erfüllen, kann es zu einem Unfall oder Schaden auf Ihrem Grundstück kommen. Wenn Dritte dabei zu Schaden kommen, können dennoch Schadensersatzansprüche entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Dachziegel löst, ein Besucher auf einer ungesicherten Treppe stürzt oder ein Passant auf nicht geräumtem Schnee zu Fall kommt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen. Sie erfüllt berechtigte Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab – wenn nötig auch gerichtlich.
Wichtig zu wissen: Als Eigentümerin oder Eigentümer haften Sie in vielen Fällen auch ohne persönliches Verschulden. Gerade deshalb ist eine entsprechende Absicherung für Haus- und Grundbesitzer besonders empfehlenswert.



