Berufsunfähigkeitsversicherung: wenn Arbeiten nicht mehr geht

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Die Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, ein Burnout oder eine Erkrankung kann zu Berufsunfähigkeit führen – ein Risiko, das häufig unterschätzt wird. Fällt das Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise weg, gibt es nur begrenzte staatliche Leistungen.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie Ihre Lebenspläne nicht aufgeben. Sie können weiterhin Miete oder Raten für Wohneigentum bezahlen und Ihren Alltag gestalten, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Im Video wird die Versicherung kurz erklärt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung in 30 Sekunden

Hier finden Sie umfassende Informationen, wie Sie Ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternativ durch eine Grundfähigkeitsversicherung absichern können:

Informationen
zur Berufsunfähigkeit

Grundfähigkeitsversicherung
als Alternative

BU-Schutz bereits für Schulkinder ab sechs Jahren

Branchenlösungen
Chemie-, Klinik- & Metall-Rente

Was sichert die BU-Versicherung ab?

Die Definition der Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Es gibt viele Ursachen, die Sie plötzlich aus dem Berufsleben reißen können: ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, ein Burnout oder eine Depression, Parkinson oder Demenz, Erkrankungen des Nervensystems oder Beschwerden des Skelett- und Bewegungsapparates.

FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen in der Regel nicht aus, um im Falle einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Eine ausreichende und frühzeitige Absicherung ist daher für jede Berufstätige und jeden Berufstätigen wichtig.

Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit liegt im psychischen Bereich. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats, die nicht nur körperlich tätige Personen betreffen. Auch Bürotätigkeiten können beispielsweise durch Rückenleiden zu einer Berufsunfähigkeit führen. Unfälle, Krebserkrankungen sowie Erkrankungen des Herz-Kreislauf- oder Nervensystems können ebenfalls dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Auch mit zunehmender Digitalisierung sinkt das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht. Vielmehr verlagern sich die Ursachen – zunehmend von körperlichen hin zu psychischen oder mentalen Erkrankungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für alle sinnvoll, die von ihrem Erwerbseinkommen leben.

Wann springt die BU-Versicherung ein?

Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Diese sollte so gewählt sein, dass sie Ihr wegfallendes Einkommen möglichst ausgleicht und Ihren Lebensstandard sichert. Die BU-Rente schützt somit finanziell bei Krankheit, Unfall oder körperlichem bzw. psychischem Kräfteverfall.

Wann sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Je früher, desto besser – denn in jungen Jahren sind die Beiträge in der Regel niedriger. Zudem haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende häufig keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Entscheidend für den Abschluss ist ein möglichst guter Gesundheitszustand ohne bekannte Vorerkrankungen. In jungen Jahren ist diese Voraussetzung meist am ehesten erfüllt. Das Alter sowie die berufliche Tätigkeit beeinflussen zudem die Beitragshöhe.

Achten Sie darauf, dass sich Ihr Versicherungsschutz flexibel an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt. Bei Gehaltssteigerung, Darlehensaufnahme oder Familienzuwachs sollte eine Erhöhung der BU-Rente möglich sein – idealerweise im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Beitragsdynamik kann zudem helfen, die Inflation auszugleichen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Monat?

Die monatlichen Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind individuell und hängen vom Beruf, der vereinbarten Rentenhöhe, der Vertragslaufzeit sowie dem Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Diese Faktoren werden zu Beginn des Vertrags festgelegt. Ein Beitragsrechner kann Ihnen einen ersten Überblick geben. Für eine optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Absicherung empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch unsere BU-Expertinnen und -Experten.

Wie hoch sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

In der Regel empfehlen wir, 50 bis 70 % des Nettoeinkommens abzusichern. Falls Sie berufsunfähig werden und keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, steht Ihnen im Ernstfall ausschließlich die BU-Rente zur Verfügung. Besonders Haupt- oder Alleinverdienende sollten daher auf eine ausreichende Absicherung achten. Für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende empfehlen wir eine monatliche Absicherung von etwa € 1.000 bis 1.500.

Wie lange sollte ich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichert sein?

Wir empfehlen, den Berufsunfähigkeitsschutz möglichst bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter abzuschließen – idealerweise für die gesamte Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dabei spielen der erlernte Beruf und der bisherige Lebensstandard keine Rolle. Maßgeblich ist, ob eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann. Ist dies der Fall, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Bei der Berufsunfähigkeit wird hingegen der zuletzt ausgeübte Beruf zugrunde gelegt. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist ausgeschlossen. In der Regel gilt eine Person als berufsunfähig, wenn sie ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung legen Sie die monatliche Rentenhöhe selbst fest, um Ihren Lebensstandard abzusichern.

Schon für Schulkinder ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

Eine Erkrankung oder ein Unfall beim Spielen oder im Sport kann bereits im Schulalter dazu führen, dass die weitere Ausbildung Ihres Kindes unterbrochen oder dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine notwendige Betreuung, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch Nachhilfe zur Kompensation von Fehlzeiten können die finanzielle Situation einer Familie erheblich belasten.

Vielen Eltern wird dies erst bewusst, wenn das Leben ihres Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gleichgewicht gerät und sich dies auf das gesamte Familienleben auswirkt:

13-Jährige konnte nach einem Fahrradunfall sieben Monate nicht am Schulunterricht teilnehmen

Ein Elternteil musste die Arbeitszeit reduzieren und konnte dadurch weniger zum Haushaltseinkommen beitragen. Zusätzlich entstanden Kosten für Reha-Maßnahmen und Nachhilfe.

Teenager mit neu diagnostizierter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Die Teilnahme am Schulunterricht ist nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung möglich, für deren Kosten die Familie teilweise aufkommen muss.

Jugendlicher mit epileptischen Anfällen und Sprechstörungen infolge einer FSME-Erkrankung nach Zeckenbiss

Auch hier ist die Teilnahme am Schulunterricht nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung möglich, deren Kosten die Familie teilweise selbst tragen muss.

Sorgen Sie besser frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Auch die Stiftung Warentest empfiehlt, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schülerinnen und Schüler abzuschließen (Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ 06/2021). Die Gründe liegen auf der Hand:

Umfassender Schutz von Anfang

  • faire Definition der Schulunfähigkeit
  • schnelle Leistung bei schwerer Erkrankung
  • auf Wunsch mit reduziertem Anfangsbeitrag

Niedrige Beiträge durch niedriges Eintrittsalter:

  • Schulkinder sind in der Regel gesund und ohne Vorerkrankungen, die zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Dadurch können dauerhaft günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit möglich sein.

Vorteile beim Start ins Berufsleben:

  • keine Nachmeldepflicht des später ausgeübten Berufes
  • umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten
  • bei einem Wechsel in eine günstigere Berufsgruppe ist eine Besserstellung möglich

Grundfähigkeitsversicherung – die Alternative zur BU-Versicherung

Ein Mann hebt ein Holzbrett auf einem Produktionsgelände hat eine Berufsunfähigkeits-Versicherung

Greifen, gehen, knien, sehen, hören, sprechen, schreiben: Wenn die Einschränkung oder der Verlust einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten zu einer Reduzierung der Arbeitskraft führt, sinkt in der Regel das Einkommen, während die Lebenshaltungskosten weiterhin bestehen bleiben. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust oder die erhebliche Beeinträchtigung dieser grundlegenden geistigen und körperlichen Fähigkeiten finanziell ab.

Wir beraten Sie gerne dazu, ob und wie Sie von einer Grundfähigkeitsversicherung (auch Fähigkeitsschutz genannt) profitieren können – und ob sie die bessere Wahl für Sie ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Grundfähigkeiten oder Beruf absichern?

Ein leistungsfähiger Körper und Geist ermöglichen es uns, unserem Beruf nachzugehen. Doch manchmal führt ein gesundheitlicher Schaden dazu, dass die Arbeitskraft verloren geht und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur in sehr geringem Maß:

  • volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die höchstens drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können
  • halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die mehr als drei, aber höchstens sechs Stunden täglich arbeiten können

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt unter anderem von den eingezahlten Beitragsjahren ab. In der Regel liegt sie deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.

Für Personen in handwerklichen oder pflegerischen Berufen ist eine Absicherung besonders wichtig, da der Einsatz der Hände oder des Gleichgewichtssinns für ihre Tätigkeit unverzichtbar ist. Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage kommt, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein.

Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitsversicherung  ist nicht eine Krankheit oder ein Unfall versichert, sondern der Verlust einer vertraglich definierten Fähigkeit. Dieser Verlust kann jedoch Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls sein. Als Beispiele für körperliche Fähigkeiten gelten der Gebrauch beider Hände, etwa zum Öffnen einer Flasche mit Schraubverschluss, oder der Gebrauch beider Beine, um eine Strecke von 400 Metern selbstständig zurückzulegen. Zu den Sinnes- und intellektuellen Fähigkeiten zählen beispielsweise ein Restsehvermögen von mehr als 3/60 oder ein Hörvermögen, das mindestens 60 dB umfasst.

Berufsunfähigkeitversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist ausgeschlossen. In der Regel gilt eine Person als berufsunfähig, wenn sie ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Ein Prognosezeitraum von sechs Monaten ist dabei ausreichend.

Beispiele für eine Grundfähigkeitsversicherung

Dachdecker mit Bandscheibenvorfall:

Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls sind bei einem Dachdecker mehrere Wirbel im Rückenbereich versteift. Die Bewegungsfreiheit beim Bücken sowie bei Arbeiten über Kopf ist eingeschränkt. Diese Beeinträchtigungen der versicherten körperlichen Fähigkeiten wurden abgesichert und berechtigen zum Erhalt einer monatlichen Rente.

Fahrschullehrer mit Kopfverletzung:

Nach einem Freizeitunfall mit Kopfverletzung leidet ein Fahrschullehrer an epileptischen Anfällen. Daraufhin wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sodass er kein Fahrzeug mehr führen kann. Der abgesicherte Verlust dieser Fähigkeit berechtigt zum Erhalt einer monatlichen Rente.

Pflegekraft mit Multiple Sklerose:

Durch den Ausbruch der Erkrankung kann eine Pflegekraft ihre Hände kaum noch einsetzen. Fähigkeiten wie das Öffnen von Schraubverschlüssen oder die Benutzung einer Schere sind eingeschränkt oder nicht mehr möglich. Der Verlust dieser versicherten Fähigkeiten berechtigt zum Erhalt einer monatlichen Rente.

Branchenlösungen mit attraktiven Konditionen

Es gibt mehrere Versorgungswerke, die für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu Sonderkonditionen anbieten, darunter AKS Flex, KlinikRente und MetallRente. In diesen Versorgungswerken treten führende Versicherungsunternehmen wie Swiss Life, Allianz und R+V gemeinsam für die vereinbarten Leistungen ein. Dadurch werden die Risiken auf mehrere starke Partner verteilt. So profitieren Versicherte von der Stabilität des jeweiligen Versorgungswerks.

Die Vorteile

  • Einmal versichert, weiterhin versichert: Auch bei einem Berufs- oder Branchenwechsel bleiben bestehende Verträge zu den vereinbarten Konditionen bestehen.
  • Absicherung von Familienangehörigen: Über AKS Flex, KlinikRente oder MetallRente können auch Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebensgefährten sowie Kinder mitversichert werden.
  • Ausbildungstarif: Für junge Menschen wird ein vergünstigter Einstiegstarif angeboten.
  • Keine Verpflichtung zu einer anderen Tätigkeit: Im Leistungsfall besteht keine Verpflichtung, eine berufsfremde Tätigkeit aufzunehmen.
  • Individuelle Absicherung: Die maßgeschneiderte Lösung gilt weltweit und zu attraktiven Großkundenkonditionen.
  • Nachversicherungsgarantie: Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
  • Unterstützung im Leistungsfall: Zahlung von bis zu 12.000 € für Wiedereingliederung oder Akuthilfe.

Die Branchen- und Berufsgruppen der Versorgungswerke

KlinikRente
  • ambulante Pflegedienste
  • Apotheken
  • Dentallabore
  • Arztpraxen
  • Physiotherapiepraxen
  • Krankenhäuser
  • medizinische Versorgungszrentren
  • Humanmedizinstudenten/innen
MetallRente
  • Metall
  • Elektro
  • Holz
  • IT
    Kunststoff
  • Bekleidung und Textil
  • Stahl
AKS Flex
  • Chemie
  • Energie
  • Bergbau
  • Pharma

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