Zahnzusatzversicherung: leistungsstarke Tarife für ein schönes Lächeln

Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Viele zahnärztliche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig übernommen. Sie zahlt in der Regel Festzuschüsse für medizinisch notwendige Standardversorgungen (Regelversorgung). Diese betragen grundsätzlich etwa 60 % der Kosten.

Wer mit einem regelmäßig geführten Bonusheft eine lückenlose Zahnvorsorge nachweist, kann den Zuschuss auf bis zu 75 % erhöhen. Bei bestimmten Leistungen – zum Beispiel Implantaten – erhalten Sie aber auch mit Bonusheft nur einen begrenzten Zuschuss. Die verbleibenden Kosten müssen Sie selbst tragen.

Diese Versorgungslücke kann durch eine Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Je nach Tarif übernimmt Ihr Versicherer einen Großteil oder sogar die vollständigen Kosten der privat zu zahlenden Leistungen.

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Welche Leistungen deckt eine Zahnzusatzversicherung ab?

Eine Vollkeramikkrone kostet im Durchschnitt zwischen 700 € und 1.000 €. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen der Regelversorgung einen Festzuschuss von etwa 250 €. Den verbleibenden Betrag tragen Sie selbst.

Damit Ihnen beim Blick auf die Zahnarztrechnung nicht die Freude am Lächeln vergeht, können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung aus verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen wählen und damit unter anderem folgende Leistungen abdecken:

  • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung)
  • Zahnbehandlungen (Kompositfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen, parodontologische Leistungen etc.)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate)
  • Akupunktur, Hypnose, Narkose
  • Kieferorthopädie
Eine Frau mit langen brauen Haaren und einer festen Zahnspange steht an einem offenen Fenster und hat eine Zahnzusatz-Versicherung

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung geeignet?

Die monatlichen Beiträge für Ihre Zahnzusatzversicherung werden anhand Ihres Alters und des gewählten Tarifs berechnet. In der Altersgruppe 21–30 Jahre erhalten Sie Zahnzusatztarife mit starken Leistungen bereits ab 12,94 €* monatlich.

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie persönlich lohnt, hängt dabei entscheidend von Ihrer aktuellen Zahngesundheit ab. Da mit zunehmendem Alter jedoch das Risiko für kostenintensive Behandlungen steigt, ist es ratsam, sich frühzeitig abzusichern – denn je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.

Auch für Kinder und Jugendliche ist ein Zusatzschutz für kieferorthopädische Behandlungen empfehlenswert. Laut Statistik benötigt immerhin etwa jeder zweite Jugendliche eine Zahnkorrektur. Sie sollten jedoch nicht darauf warten, dass eine Fehlstellung bei Ihrem Kind diagnostiziert wird – sondern sich frühzeitig um einen Schutz kümmern, der Ihnen im Fall einer Diagnose zur Seite springt.

*Beitragsbeispiel: Allianz MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre inklusive 100 % für Zahnbehandlung sowie professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe

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FAQ zur Zahnzusatzversicherung

Was muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung beachten?

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entschieden haben, sollten Sie einige Rahmenbedingungen kennen, um die einzelnen Leistungen der Tarife vergleichen können:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: Für vor Vertragsbeginn bereits begonnene oder angeratene Behandlungen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
  • Eigenanteil beachten: Mit Ausnahme der Premium-Tarife übernimmt eine Zahnzusatzversicherung nicht die gesamten Kosten. Daher sollten Sie den Eigenanteil berücksichtigen. Dieser variiert je nach Tarif.
  • Wartezeit beachten: Viele Tarife haben eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet, dass erst nach dieser Zeit der Vertrag greift. Auch hier gibt es Tarife, bei denen die Wartezeit komplett entfällt.
  • Leistungsbegrenzung: Innerhalb der ersten Vertragsjahre ist bei den meisten Tarifen die erstattungsfähige Leistung, unabhängig vom gewählten Tarifumfang, auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt. Erst nach Ablauf der Leistungsbegrenzung und bei Unfällen entfällt diese Begrenzung. Sie besitzen bereits eine Zahnzusatzversicherung? Dann sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten ob Sie nicht von einer verkürzten Leistungsbegrenzung profitieren können.
  • Haben Sie bereits Lücken durch fehlende Zähne – ausgenommen Milch- und Weisheitszähne? Dann sollten Sie überprüfen, ob der gewünschte Tarif dies berücksichtigt und diese Stellen mitversichert werden oder ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen werden kann.

Was sind die Voraussetzungen für eine Zahnzusatzversicherung?

Um eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können, sollten Ihre Zähne in einem durchschnittlichen gesunden Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses sein. Es kann sein, dass Sie ansonsten die Voraussetzungen für eine Zahnzusatzversicherung nicht erfüllen. Daher ist die frühzeitige Prävention, solange Ihre Zähne noch gesund sind, sehr wichtig.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt sofort?

In den meisten Zahnzusatzversicherungen sind Wartezeiten von 8 Monaten üblich, bevor Sie alle Leistungen für Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen können.

Der Versicherer Allianz verzichtet bei den MeinZahnschutz-Tarifen auf Wartezeiten: Der Versicherungsschutz beginnt direkt mit Vertragsabschluss (Sofortschutz).

Wichtig
Kein Versicherungsschutz ist möglich, wenn Zahnbehandlungen und -maßnahmen vor Vertragsbeginn bereits angeraten, begonnen oder beabsichtigt waren; außerdem gelten in den ersten drei Kalenderjahren Erstattungshöchstgrenzen (Zahnstaffel).

Kann ich die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung als Vorsorgeaufwand bei der Steuererklärung angeben. Bei Arbeitnehmern und Beamten liegt dieser Betrag bei bis zu 1.900 €, bei Selbstständigen und Freiberuflern bei bis zu 2.800 €. Dieser Höchstbetrag ist allerdings normalerweise durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Kieferorthopädie?

Ja, es gibt Tarife bei Zahnzusatzversicherungen, die auch kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen abdecken. Dies ist allerdings kein Standard. Zudem sind viele Tarife durch das Alter – in der Regel an Kinder und Jugendliche gerichtet – oder die Gesamtsumme der zu begleichenden Rechnungen begrenzt.

In den leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen der Allianz ist Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche (Behandlungsbeginn vor dem 21. Geburtstag) je nach Tarif zu 75 %, 90 % oder 100 % bis 2.000 €, 2.500 € oder 3.000 € erstattungsfähig. Ab dem 21. Geburtstag erfolgt eine Kostenübernahme im tariflichen Rahmen nur bei Unfall oder schwerer Erkrankung.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne