Viele zahnärztliche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig übernommen. Sie zahlt in der Regel Festzuschüsse für medizinisch notwendige Standardversorgungen (Regelversorgung). Diese betragen grundsätzlich etwa 60 % der Kosten.
Wer mit einem regelmäßig geführten Bonusheft eine lückenlose Zahnvorsorge nachweist, kann den Zuschuss auf bis zu 75 % erhöhen. Bei bestimmten Leistungen – zum Beispiel Implantaten – erhalten Sie aber auch mit Bonusheft nur einen begrenzten Zuschuss. Die verbleibenden Kosten müssen Sie selbst tragen.



