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Welchen Schutz bieten Reise-Versicherungen bei Extremwetterlagen?

Reisen & Extremwetter sind zwei Themen, die nicht gut zusammen passen, denn extreme Wetterereignisse sind unvorhersehbar und können Ihre Reisepläne durchkreuzen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich vor finanziellen Risiken schützen können durch

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung bei Naturkatastrophen?

Manche Ereignisse machen es notwendig, einen geplanten Urlaub vor Antritt der Reise abzusagen. In vielen Fällen bieten Reiserücktrittsversicherungen Schutz, wenn die Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen storniert, verspätet angetreten oder verschoben werden muss. Dabei leisten manche Policen zum Teil auch bei Ereignissen, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Nicht alle Policen bieten jedoch den gleichen Leistungsumfang, sodass im Vorfeld geprüft werden sollte, inwieweit ein Leistungsanspruch im Zusammenhang mit Naturkatastrophen besteht.

  • Schutzumfang: Haben Sie nach der Reisebuchung und vor Antritt der Reise einen erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum beispielsweise durch Feuer, Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) erlitten und müssen Sie die Reise aus diesem Grund stornieren, besteht bei einigen Policen die Möglichkeit, die entstandenen Rücktrittskosten gelten zu machen. In so einem Fall muss die Schadenhöhe in der Regel einen Mindestbetrag übersteigen (z.B. mindestens 2.500 €).
  • Kostenübernahme: Tritt ein versichertes Ereignis ein und können Sie deshalb die Reise nicht antreten, nicht rechtzeitig antreten oder müssen Sie die Reise umbuchen, werden die Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen oder die Umbuchungskosten erstattet. Hierzu müssen alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Stornokostenrechnung) entsprechend eingereicht werden.

 

Hinweis
Bei extremen Wetterlagen oder Naturkatastrophen an Ihrem Urlaubsort, die die Anreise unmöglich (gesperrter Flughafen) oder die Unterkunft unbewohnbar (Hotel oder Ferienwohnung unter Wasser) machen, zählen dagegen oftmals nicht zu den versicherten Ereignissen. In diesem Fall sollten Sie sich an den zuständigen Reiseveranstalter für eine Kompensation wenden.

Informationen über die jeweilige Lage vor Ort erhalten Sie über das Auswärtige Amt oder die örtlichen Behörden.

Wann greift die Reiseabbruchversicherung bei Naturkatastrophen?

Sind Sie bereits an Ihrem Urlaubsort angekommen und müssen die Reise aus unvorhergesehen Gründen abbrechen, wäre dies bei Vorliegen eines versicherten Ereignisses ein Fall für die Reiseabbruchversicherung. Inwieweit ein Leistungsanspruch im Zusammenhang mit Naturkatastrophen besteht, hängt wiederrum auch hier von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab:

  • Schutzumfang: Haben Sie nach Antritt der Reise einen erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum beispielsweise durch Feuer, Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) erlitten, und müssen Sie die Reise aus diesem Grund abbrechen, besteht bei einigen Policen die Möglichkeit, die entstandenen Kosten gelten zu machen. In so einem Fall muss die Schadenhöhe in der Regel einen Mindestbetrag übersteigen (z.B. mindestens 2.500 €).
    In manchen Policen fallen auch großräumige Extremwetter oder geologische Ereignisse am Urlaubsort zu den versicherten Ereignissen (z.B. Lawinen, Erdrutsche,  Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer).
    Nicht genannte Leistungen zählen oftmals auch nicht zu den versicherten Ereignissen. In diesem Fall sollten Sie sich an den zuständigen Reiseveranstalter für eine Kompensation wenden (bspw. Massenrückholaktionen bei einer Gefahrenlage).
  • Kostenübernahme: Bei Vorliegen eines versicherten Ereignisses übernimmt die Versicherung die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.
  • Zusätzliche Unterkunftskosten: Falls eine sofortige Rückreise nicht möglich ist, übernimmt die Versicherung auch die zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu einem bestimmten Betrag. Dies kann entscheidend sein, wenn beispielsweise Flughäfen geschlossen sind oder die Weiterreise durch zerstörte Infrastruktur blockiert ist.

 

Hinweis
Es gibt Ereignisse, die als höhere Gewalt (von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, welches auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder abgewendet werden kann, wie beispielweise ein Vulkanausbruch oder ein Erdbeben) oder hohe Hand (staatliches Handeln, Maßnahmen staatlicher Institutionen wie zum Beispiel durch die Polizei, die Zollbehörden oder den Grenzschutz in Form einer Quarantäne) eingestuft werden und nicht über eine Reise-Versicherung abgedeckt sind.
In einem solchen Fall können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Kompensation für zusätzliche Kosten oder Ausfall von Reiseleistungen erfragen.

Wichtig
Die Versicherungen greifen nur, wenn die Naturkatastrophe nach der Buchung eingetreten ist und nicht bereits bekannt war!

Verhaltenstipps im Falle einer Naturkatastrophe

Falls Sie während Ihres Urlaubs von einer Naturkatastrophe betroffen sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Ruhe bewahren: In einer Notsituation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und überlegte Entscheidungen zu treffen. Beraten Sie sich auch mit anderen betroffenen Personen vor Ort.
  • Informationen einholen: Hören Sie Hinweise der lokalen Behörden und Medienberichte, um aktuelle Informationen zur Situation zu erhalten.
  • Versicherer kontaktieren: Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um den Schaden zu melden und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Notwendige Dokumente sammeln: Bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf, da diese für die Schadenmeldung benötigt werden, wie beispielsweise Rechnungen, Buchungsbestätigungen und gegebenenfalls ärztliche Atteste. Mit Fotos und Videos können Sie Ihre Schilderungen unterstützen.

 

Hinweis
Als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin stehen Sie unter dem Schutz der Auslandsvertretung im jeweiligen Land. Im Fall einer Naturkatastrophe organisiert in der Regel das Konsulat die Heimreise aller von der Katastrophe unmittelbar bedrohten Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Planen Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland, können Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste eintragen lassen. Im Katastrophenfall haben Sie dann in der Regel schnelleren Zugriff auf bundesstaatliche Hilfe. Der Eintrag auf die Krisenvorsorgeliste erfolgt online über das Auswärtige Amt unter dem Stichwort ELEFAND.

 

Neue Reisewarnung für das Urlaubsgebiet
Besteht eine aktuelle Reisewarnung für Ihr Urlaubsgebiet, die vor Ihrem Reiseantritt nicht gegeben war, können Sie in der Regel Ihre Reise kostenfrei stornieren und Flüge umbuchen. Ob Sie den gesamten Reisebetrag oder nur die verlorene Restreisezeit zurückbekommen, hängt von der Kulanz des Reiseanbieters ab. Generell gilt, dass Pauschalreisende besser abgesichert sind als Individualreisende.

Auslandsreisekrankenversicherung

Für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise im Ausland erkranken, übernimmt die abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen. Erstattet werden zum Beispiel die im Ausland anfallenden Kosten für

  • ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • ärztlich verordnete Arzneimittel
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Krankenrücktransport

Maßnahmen zur Schadenminimierung

Vor dem Urlaub

Damit Sie gar nicht erst von (Extrem)Wetterlagen an Ihrem Urlaubsort überrascht werden, haben wir die folgenden Tipps für Sie

  • informieren Sie sich im Voraus über das Klima des Reiseziels (wann haben Wirbelstürme ihre Hochsaison, wie schwanken die Tagestemperaturen und -regenmengen in der geplanten Reisezeit)
  • schauen Sie sich die allgemeine oder aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigem Amt an
  • nutzen Sie wenn möglich Reisezeiten außerhalb der Hitzeperioden oder Monsunphasen
  • informieren Sie sich über das wachsende Angebot in nordischen und eher kühleren Reiseangeboten
  • nutzen Sie im Urlaubsort die länderspezifische Notfall-Apps
  • Reiseapotheke: Elektrolytlösungen für den Flüssigkeitsausgleich, Fieberthermometer und Kühlpacks sind hilfreich bei Hitzestress

 

Im Urlaub

Um Ihre Urlaubstage unbeschwert genießen zu können, haben wir diese Tipps für Sie

  • Aufenthalte im Freien in der Mittagshitze vermeiden
  • Aufenthalte in der direkten Sonne vermeiden
  • Wärme nicht ins Hotelzimmer oder die Ferienwohnung lassen
  • Tagesplan nicht zu voll planen

 

Hitzeerkrankungen

Sollten Sie dennoch eine Hitzeerkrankungen erleiden, bewahren Sie Ruhe, gehen Sie aus der Sonne in eine kühlere Umgebung und bitten Sie eine andere Person Sie zu begleiten. Die folgenden Hitzeerkrankungen werden unterschieden:

Hitzeerschöpfung

  • Symptome: Erschöpfung, starker Durst, kühle feuchte Haut, niedriger Blutdruck, Übelkeit und Schwindel
  • Maßnahmen: Legen Sie sich hin, heben Sie die Beine leicht an und nehmen Sie viel Wasser oder Elektrolytgetränke zu sich.

Hitzekollaps, auch Hitzeohnmacht oder Hitzesynkope genannt

  • Symptome: Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwächegefühl und Blässe, kurze Ohnmacht
  • Maßnahmen: Legen Sie sich hin, öffnen Sie beengende Kleidung und kümmern Sie sich um ausreichend Flüssigkeitszufuhr.

Hitzschlag

  • Symptome: Hohe Körpertemperatur (über 40 Grad Celsius), trockene Haut, Verwirrtheit, Krampfanfälle, Bewusstlosigkeit
  • Maßnahmen: Das ist ein medizinischer Notfall. Wählen Sie sofort den Notruf. Kühlen Sie den Körper schnell mit kaltem Wasser, Eispackungen oder feuchten Tüchern. Achten Sie darauf, dass der Kopf leicht erhöht ist.

Sonnenstich

  • Symptome: Starke Kopfschmerzen, Nackensteifheit, Übelkeit, Schwindel, Rötung im Gesicht und am Nacken
  • Maßnahmen: Kühlen Sie Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern und trinken Sie viel.

Versicherungen

Wenn Sie auf Reisen sind, sollen Sie die Zeit fernab vom Alltag sorgenfrei genießen dürfen. Doch das Klima verändert sich – und damit auch die Risiken unterwegs. Ob Sturm, Überschwemmung, Waldbrand oder Flugausfall: Extreme Wetterereignisse können Urlaubspläne durcheinanderbringen und teure Folgen haben. Um im Ernstfall gut abgesichert zu sein, sollten Sie auf den passenden Versicherungsschutz achten.

Auslandsreisekrankenversicherung

Ein umfassender Auslandsreisekrankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Dieser schützt Sie bei ambu­lanten und statio­nären Heil­be­hand­lungen, Kran­kenrück­trans­porten oder Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten vor unvorhergesehenen Kosten.

Jahrespolice
Die Jahrespolice sichert beliebig viele Reisen, die jeweils bis zu 56 Tage lang sein können, ab.

 

Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung
Sie planen einen längerfristigen Auslandsaufenthalte? Mit einer Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung können Sie Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 5 Jahren absichern.

Für Personen unter 35 Jahre bietet sich der Tarif Young Travel an
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann jederzeit vor Antritt Ihrer Reise abgeschlossen werden, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Für einen uneingeschränkten Versicherungsschutz sollten Sie die Absicherung von vornherein für den maximal möglichen Reisezeitraum festlegen.

 

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn Sie wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können oder wenn Sie zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen sind.

Dabei können folgende Gründe geltend gemacht werden:

  • eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung bzw. Tod des Versicherungsnehmers
  • Schaden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.

Dabei können folgende Gründe geltend gemacht werden:

  • eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung bzw. Tod des Versicherten
  • Schäden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist
  • Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft

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Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen.

Es werden dabei Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Verkehrs- und Berufsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie zumindest während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Genauso wie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Reisen & Extremwetter. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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