Betriebshaftpflicht-Versicherung:

Für Gewerbetreibende Industrieunternehmen Freiberufler Handwerker

Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung

Für Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker ist der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung mehr als empfehlenswert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt, umfasst

  • die Prüfung der Anspruchsgrundlage,
  • die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie
  • den Ausgleich von berechtigten Schadenersatzansprüchen

die durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens ausgelöst werden können.

Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

Die Betriebshaftpflichtversicherung als Pflicht

Die Bundesländer legen individuell fest, für welche Berufsgruppen sie eine Pflicht bei der Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorschreiben. Zu diesen gehören beispielsweise:

  • Bewachungsgewerbe
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Prüfingenieure für Baustatik
  • Schausteller

Finden Sie mithilfe unserer Expertinnen und Experten heraus, ob Ihr Unternehmen zu den betroffenen Berufsgruppen gehört, und lassen Sie sich umfassend beraten.

Der Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung

Die Absicherung bei Vermögensschäden Dritter, die aus fehlerhaften Dienstleistungen resultieren, wird nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Dagegen schützt eine Berufshaftpflichtversicherung, auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Makler oder auch Rechtsanwälte ist diese Absicherung gesetzlich vorgeschrieben. Finden Sie mithilfe unserer Expertinnen und Experten heraus, wie Sie Ihr Unternehmen bestmöglich absichern.

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