Betriebliche Auslandskrankenversicherung:

Schutz bei Geschäftsreisen

Entspannt auf jedem Kontinent

Heute ist es nichts Ungewöhnliches, dass Mitarbeitende für mehrere Tage oder Monate im Ausland arbeiten. In Deutschland tätige Fachkräfte reisen häufig für eine begrenzte Zeit in andere Länder, um dort bei Tochterunternehmen oder Kooperationspartnern tätig zu sein. Umgekehrt halten sich Personen aus dem Ausland auch geschäftlich in deutschen Unternehmen auf.

Für anfallende Krankheitskosten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Sie als Arbeitgeber aufkommen. Mit einer betrieblichen Auslandskrankenversicherung sichern Sie die Krankheitskosten von

  • Mitarbeitenden, die sich auf Dienstreise im Ausland befinden
  • ausländischen Kolleginnen und Kollegen, die eine Dienstreise nach Deutschland antreten

ab und schützen Ihr Unternehmen vor unvorhersehbaren Leistungsansprüchen.

Die Eckpfeiler der betrieblichen Auslandskrankenversicherung

Die Absicherung der Gesundheitskosten der Entsendeten ist für Sie als Unternehmen bei einer betrieblichen Auslandsreisekrankenversicherung klar geregelt:

  • Die Versicherungsprämien für die Auslandsreisekrankenversicherung sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben.
  • Da die Auslandsreisen dienstlich veranlasst sind, fällt auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil an.
  • Ihre Mitarbeitenden genießen bei dienstlichen Aufenthalten (egal ob kurz- oder langfristig) den Versicherungsschutz eines Privatpatienten.
  • Ihre Mitarbeitenden erlangen den Versicherungsschutz ganz ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Ausschluss von Vorerkrankungen und Selbstbeteiligung.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre betriebliche Auslandskrankenversicherung optimal zu gestalten

Zum einen geht es um den passenden Versicherungsschutz und die Auswahl des geeignetsten Versicherers.

Ganz wichtig ist aber auch, den Verwaltungsaufwand für die Abwicklung und die Organisation für den Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten.

Sie haben Mitarbeiter, die sich kurzfristig auf Dienstreise im Ausland befinden? Oder ausländische Kollegen, die eine Dienstreise nach Deutschland antreten?

Über die Vereinbarung eines Gruppenvertrags mit pauschaler Abrechnung der Reisetage haben Sie die perfekte Absicherung. Das Beste daran: Es ist keine namentliche Nennung der Reisenden erforderlich.

Sie haben langfristig entsandte Mitarbeiter? Auch diese (einschließlich mitreisender Familienangehöriger) lassen sich optimal im Rahmen eines Gruppenvertrags absichern. Auch hier lässt sich der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber auf ein Minimum reduzieren.

Durch Zusatzbausteine wie Assistance-Leistungen kann Ihnen die Administration nochmals erleichtert werden, zum Beispiel bei der Organisation eines erforderlichen Rücktransports.

Für lang- und kurzfristig Einsätze gilt gleichermaßen: Im Leistungsfall erfolgt die Abwicklung direkt zwischen Mitarbeitenden und dem Versicherer, für Sie als Arbeitgeber entsteht kein administrativer Zusatzaufwand.

Ein Geschäftsreisender schaut einem Flugzeug hinterher und hat eine betriebliche Auslandskrankenversicherung

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!