Wann gilt jemand als berufsunfähig?
Wenn Ihre Mitarbeiterinnen oder Ihre Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sind, d.h. ihren Beruf nicht mehr ausüben können, gelten diese als berufsunfähig.
Dann erhalten diese über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, mit der der Wegfall der Arbeitskraft teilweise oder vollständig finanziell kompensiert werden kann.
Das Schicksal einer Berufsunfähigkeit kennt kein Alter und keinen bestimmten Beruf. Es kann jeden und jede treffen. Daher raten wir dringend zur rechtzeitigen Absicherung. Damit können Sie als verantwortungsvoller Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Sicherheit geben und Sie wirkungsvoll unterstützen!
Versicherung der Arbeitskraft
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die umfassendste Deckung. Je nach Berufsbild stellt die Versicherung der Arbeitskraft, d.h. die Versicherung von körperlichen Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Heben, Bücken, aber auch Auto fahren des Mitarbeitenden eine geeignetere und kostengünstigere Alternative dar. Dies kann speziell für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie überwiegend körperlich arbeitende Personen von Vorteil sein. Auch hier wird im Leistungsfall eine Rente vom Versicherer gezahlt.
Vorteilhaft: Durch Gruppenbildung innerhalb eines Gruppenvertrags können unterschiedliche Segmente von Personen passgenau abgesichert werden.