Betriebliche Krankenversicherung:

Das Plus an Gesundheit für Ihre Belegschaft

Warum überhaupt eine betriebliche Krankenversicherung?

Qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu finden, wird immer schwieriger. Sie dauerhaft zu binden ist eine Herausforderung. Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) geben Sie Ihren Mitarbeitenden ein Plus an Gesundheit und stärken Ihr Unternehmen im Wettbewerb:

Icon Stoppuhr

Ausfallzeiten

Die Ausfallzeiten Ihres Personals können sich reduzieren.

Icon Männchen mit nach oben gestreckten Armen

Mitarbeitermotivation

Ihre Belegschaft ist zufrieden und motiviert.

Icon zwei ineinander verwobenen Sprechblasen

Mitarbeiterbindung

Die Bindung an Sie als Arbeitgeber steigt.

Icon Puzzleteile

Arbeitgeberimage

Sie werden als verantwortungsvoller Arbeitgeber weiterempfohlen.

Damit wird die betriebliche Krankenversicherung ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel.

Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Krankenzusatzversicherung für die Beschäftigten im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags, den der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt. Sie versteht sich als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die bKV soll für die Belegschaft Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen. Darunter fallen beispielsweise Gesundheitsleistungen wie Zahnersatz, Zahnbehandlung, Vorsorge, Sehhilfen, Hörgeräte, Naturheilverfahren, Wahlleistungen im Krankenhaus und vieles mehr.

Die bKV hilft also als private Zusatzversicherung, bei den gesetzlich Versicherten Lücken in der Versorgung zu schließen und bessere Behandlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Das ist besonders von Vorteil für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die die monatlichen Beiträge des privaten Zusatzschutzes zu hoch sind oder die die Versicherung wegen einer ungünstigen Gesundheitsprüfung gar nicht erst abschließen können. Daneben bietet die bKV auch für privat krankenversicherte Mitarbeitende Vorteile.

Was ist der Unterschied zwischen Baustein- und Budget-Tarifen?

Eine Frau hält eine kleine lila Hantel in der linken Hand und ein Physiotherapeut zeigt die Schulter-Übung

Die betriebliche Krankenversicherung kann aus Bausteinen an Gesundheitsleistungen gemäß einer Vorauswahl von Absicherungen durch den Arbeitgeber zusammengesetzt werden. Dabei können Sie als Arbeitgeber aus diesen und noch weiteren Leistungen als Versicherungsbausteine wählen:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnvorsorge
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Naturheilverfahren
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Sehhilfen
  • Stationäre Behandlung
  • Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
  • Schutzimpfungen

Jeder Mitarbeiter ist anders und hat andere Bedürfnisse. Statt eine solche Vorauswahl an Gesundheitsleistungen zu treffen, können Sie ganz unkompliziert für Sie als Arbeitgeber den flexiblen Weg beschreiten und einen sogenannten Budget-Tarif wählen. Dabei legen Sie einfach ein jährliches Budget pro Mitarbeitenden fest.

Der Vorteil: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter entscheidet dabei selbst, für welche Gesundheitsleistungen das Budget im Rahmen des versicherten Leistungspakets verwendet werden soll. Somit passt sich die betriebliche Krankenversicherung flexibel den Bedürfnissen und Lebensphasen Ihrer Mitarbeitenden an.

Darüber hinaus sind Kombinationen von Bausteinversicherungstarifen und Budget-Tarifen ebenfalls möglich.

In vielen Fällen können auch Familienangehörige gegen eigene Beitragsleistung im Rahmen eines bKV-Gruppenvertrags abgesichert werden.

Welche Vorteile bringt die bKV?

Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung wirkt sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr positiv aus.

Vorteile der bKV für Ihr Unternehmen

  • Sie senken den Krankenstand und erhöhen damit die Produktivität Ihres Unternehmens.
  • Sie steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schaffen aktiv Pluspunkte gegen Fachkräftemangel und Fluktuation.
  • Sie erhöhen Ihre Aufmerksamkeit bei Bewerberinnen und Bewerbern.
  • Sie bieten eine nachhaltige Alternative zur Gehaltserhöhung an.
  • Sie positionieren sich als Arbeitergeber, dem Wertschätzung und Verantwortung wichtig sind.
  • Gegen ganz geringe Mehrbeitrag kann vielfach auch für bestimmte entgeltfreie Zeiten der Mitarbeiter das Fortbestehen des Versicherungsschutzes im Gruppenvertrag vereinbart werden.

Vorteile der bKV für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Die Versorgungslücke bei gesetzlich Krankenversicherten wird weitgehend oder vollständig geschlossen.
  • Auch Privatversicherte können von einer bKV profitieren.
  • Regelmäßige Gesundheitschecks tragen zur Prävention von Erkrankungen bei.
  • Die Aufnahme in die bKV erfolgt ohne die Hürden einer Gesundheitsprüfung oder von Beitragszuschlägen.
  • Familienangehörige können zu den Gruppenkonditionen mitversichert werden.

Wer zahlt die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung wird durch den Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber schließt einen Gruppen-Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab, tritt als Versicherungsnehmer auf und zahlt die Beiträge komplett.

Im Leistungsfall erfolgt die Abwicklung direkt zwischen dem versicherten Mitarbeiter und der Versicherungsgesellschaft. Es entsteht für den Arbeitgeber kein administrativer Zusatzaufwand.

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind für die Mitarbeitenden grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern keine Einstufung als Sachbezug erfolgt. Diese für die Beschäftigten vorteilhafte Möglichkeit wird von den Arbeitgebern gerne genutzt.

Dabei räumt der Gesetzgeber pro Mitarbeitenden und Monat eine 50-Euro-Freigrenze ein, sofern diese nicht für anderweitige betriebliche Leistungen ausgeschöpft wurde.

Wenn die Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden, wofür verschiedene Modelle (Barlohnversteuerung, Nettolohnversteuerung und unternehmensabhängige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder nach § 37 b EStG) zur Verfügung stehen.

Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen (Versicherungsbeiträge, darauf ggf. entfallende Sozialabgaben sowie ggf. für den Mitarbeitenden übernommene Steuern und Sozialabgaben) als Betriebsausgaben absetzbar.

Im Falle eines Jobwechsels bzw. einer Kündigung kann der bKV-Vertrag in einen von der versicherten Person finanzierten Privatvertrag gemäß den hierfür angebotenen Versicherungstarifen umgewandelt werden.

Auch denkbar: die arbeitnehmerfinanzierte Alternative

Wenn ein Arbeitgeber keine bKV für seine Beschäftigten finanzieren, sie aber gleichwohl bei der Beschaffung von privatem Krankenzusatzversicherungsschutz zu Sonderkonditionen unterstützen möchte, kann er mit einer Versicherungsgesellschaft einen Rahmenvertag für arbeitnehmerfinanzierte private Krankenzusatzversicherungen abschließen.

Die Mitarbeitenden können entscheiden, ob und welche Gesundheitsleistungen sie versichern möchten und zahlen die Beiträge selbst.

Gegenüber herkömmlichen privaten Einzelversicherungsverträgen zu Normalkonditionen bieten solche Rahmenverträge Sonderkonditionen, sowohl auf der Beitragsseite als auch Hinblick auf eine erleichterte Gesundheitsprüfung und je nach Versicherer teilweise sogar bis hin zu deren Wegfall, meist abhängig von einem hierfür festgelegten Aktionszeitraum.

Ein Mann sortiert Röhren in einer Werkshalle und hat eine betriebliche Krankenversicherung

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