Berufsunfähigkeit:

Über den Betrieb absichern

Starker Schutz für Ihr Personal

Zunehmender Alltagsstress, steigende psychische und körperliche Belastungen – all das führt immer häufiger dazu, dass Menschen krank werden. Im schlimmsten Fall sind diese Personen dann nicht mehr in der Lage, ihren Beruf für längere Zeiten auszuüben. Dieses Risiko wird immer noch unterschätzt.

Mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung – auch als bBU bezeichnet – machen Sie die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Chefsache.

Die Wahl der geeigneten Durchführungsform ist bedeutsam – wir unterstützen Sie dabei

  • Besonders empfehlenswert ist der Durchführungsweg der Direktversicherung – einfach, transparent, kostengünstig, bilanzneutral und risikofrei für Sie als Arbeitgeber.
  • Leicht verständlich mit zahlreichen Vorteilen für Ihre Mitarbeitenden

Bei der Finanzierung haben Sie diese Möglichkeiten

  • Entgeltumwandlung: Mitarbeitende wandeln von ihrem Bruttolohn den Beitrag um. Sie als Arbeitgeber zahlen ggf. ergänzend gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Zuschuss von mindestens 15%.
  • Vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge.
  • Eine Kombination aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen ist ebenfalls möglich.

Welche Vorteile hat die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Unternehmen?

Statistisch ist jede/r vierte Beschäftigte im Laufe des Berufslebens von Berufsunfähigkeit betroffen. Nehmen Sie sich der Absicherung Ihrer Belegschaft bedarfsgerecht und bezahlbar an und steigern Sie dadurch Ihr Arbeitgeberimage:

  • Erhöhung der Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber.
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation und -bindung.
  • Wertvoller Benefit im Wettbewerb um qualifizierte und begehrte Fachkräfte.
  • Positioniert Sie als verantwortungsbewussten und sozialen Arbeitgeber.
  • Vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Welche Vorteile hat die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Mitarbeitenden?

Eine Mitarbeiterin geht lächelnd durch einen Büroflur und hat eine betriebliche Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der Wegfall kann schnell existenzbedrohend sein. Durch ein betriebliches BU-Versicherungskonzept profitiert Ihre Belegschaft von:

  • Vereinfachter und abgespeckter Gesundheitsprüfung – teilweise bis hin zu deren Wegfall – und damit leichteren Zugang auch für kranke und vorerkrankte Mitarbeitende.
  • Arbeitgeberfinanzierung (vollständig oder zum Teil).
  • Beitragsvergünstigungen über Gruppenverträge.
  • Bei Mitarbeiterfinanzierung staatliche Förderung, die den monatlichen Beitrag in der Nettobetrachtung ganz erheblich reduziert, da die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei* bis zu den gesetzlichen Obergrenzen sind.
  • Verlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Unternehmen, kann die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt und damit fortgeführt werden.
  • Alternativ kann die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem neuen Arbeitgeber einvernehmlich fortgeführt werden, sofern dieser das ermöglicht.

*Wichtig zu wissen: In der Leistungsphase müssen die Beiträge der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert werden.

Was ist im Rahmen der bBU noch hervorzuheben?

Sie als Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel nur so lange an den Kosten der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie auch Gehalt zahlen. Das Aussetzen der Zahlungen kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Geht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in Elternzeit, wird die Beitragszahlung ausgesetzt bzw. pausiert. Alternativ kann sie auch privat vom Mitarbeitenden übernommen werden, wenn er oder sie die Deckung in dieser Zeit aufrechterhalten möchte.
  • Die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber endet spätestens mit Ausscheiden aus dem Unternehmen. Auch bei Eintritt von Berufsunfähigkeit – dann greift nämlich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.

Wann gilt jemand als berufsunfähig?

Wenn Ihre Mitarbeiterinnen oder Ihre Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig sind, d.h. ihren Beruf nicht mehr ausüben können, gelten diese als berufsunfähig.

Dann erhalten diese über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, mit der der Wegfall der Arbeitskraft teilweise oder vollständig finanziell kompensiert werden kann.

Das Schicksal einer Berufsunfähigkeit kennt kein Alter und keinen bestimmten Beruf. Es kann jeden und jede treffen. Daher raten wir dringend zur rechtzeitigen Absicherung. Damit können Sie als verantwortungsvoller Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Sicherheit geben und Sie wirkungsvoll unterstützen!

Versicherung der Arbeitskraft

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die umfassendste Deckung. Je nach Berufsbild stellt die Versicherung der Arbeitskraft, d.h. die Versicherung von körperlichen Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Heben, Bücken, aber auch Auto fahren des Mitarbeitenden eine geeignetere und kostengünstigere Alternative dar. Dies kann speziell für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie überwiegend körperlich arbeitende Personen von Vorteil sein. Auch hier wird im Leistungsfall eine Rente vom Versicherer gezahlt.

Vorteilhaft: Durch Gruppenbildung innerhalb eines Gruppenvertrags können unterschiedliche Segmente von Personen passgenau abgesichert werden.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!