Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz (BGB §823) zum Ersatz verpflichtet. Sie haften in einem solchen Fall mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Gerade bei schweren Personenschäden kommen in der Regel unbezahlbar hohe Kosten in Millionenhöhe auf Sie zu.
Eine Privathaftpflicht kann diese Schäden übernehmen und Sie so vor einem finanziellen Ruin schützen.