

eines Rechtsstreits
eine rechtliche Frage haben
Bauherren-Rechtsschutz
Ohne Sorgen über Kosten zu Ihrem Recht: Der Bau oder die Sanierung einer Immobilie ist ein echtes Erlebnis. Bei einem so komplexen Projekt mit vielen Beteiligten sind unvorhergesehene Mängel und Schäden keine Seltenheit und die entstehenden Mehrkosten ein Ärgernis. Mit Ihrem Bauherren-Rechtsschutz decken Sie im Rechtsstreit die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ab.
Was ist ein Bauherren-Rechtsschutz?
Der Bauherren-Rechtsschutz ist eine Versicherung im Rahmen von privaten Bauprojekten, die bei rechtlichen Streitigkeiten rund ums Bauen, Kaufen und Sanieren greift und die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme übernimmt. So sind Sie als Eigentümer oder Eigentümerin der Immobilie vor großen finanziellen Schäden geschützt. Denn ein Verfahren kann mehrere Tausend Euro kosten – und eine „normale“ Rechtsschutzversicherung greift dann nicht. Mit einem Bauherren-Rechtsschutz klagen Sie ohne finanzielles Risiko.
Bei unserem Partner der ÖRAG ist außerdem mit dem telefonischen Rechtsservice MEINRECHT der Kontakt zu erfahrenen Anwälten bei der Versicherung enthalten, um dadurch beispielsweise schnell zu klären, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.
Was deckt ein Bauherren-Rechtsschutz ab?
Der Bauherren-Rechtsschutz deckt Gerichts- und Anwaltskosten inkl. Sachverständiger im Rahmen von privaten Bauprojekten ab. Sie greift also bei Streitigkeiten aus Vertragsverstößen mit Beteiligten wie Baufirmen oder Architekten, die von einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden. Gerade Fehlberechnungen in der Statik oder zu spät erkannte Mängel und Schäden sind keine Seltenheit.
Beispielhafte Situationen, in denen Ihre Bauherren-Rechtsschutz greift:
- Sie entdecken im späteren Verlauf Schimmel oder Risse an den Wänden
- Fehlberechnungen in der Statik durch den Architekten
- Fehlerhaftes Baumaterial führt zu Mehrkosten
- Wärmedämmung wurde mangelhaft erstellt
Welche privat genutzten Objekte sind bei einem Bauherren-Rechtsschutz abgesichert?
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
- Eigentumswohnungen
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Wie viel kostet ein Bauherren-Rechtsschutz?
Die Kosten eines Bauherren-Rechtsschutz sind abhängig von verschiedenen Faktoren:
- Bau- oder Kaufsumme inkl. der Grundstückskosten als Berechnungsgrundlage
- Zahlungsweise
- Höhe der Selbstbeteiligung
Bei unserem Partner ÖRAG belaufen sich die Kosten auf 0,4% der Bau- oder Kaufsumme als einmaliger Beitrag für einen versicherten Zeitraum von 5 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit + 4 Jahr Nachhaftung). Der Versicherungsschutz endet nach fünf Jahren automatisch.
Die Selbstbeteiligung liegt bei 850€/1000€*. Die Mindestprämie beträgt 500€.
*Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von der ÖRAG für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
Beispiel: bei einem Kaufpreis von 250.000€, 1.000€ Selbstbeteiligung sind das jährlich rund 200€ inkl. Versicherungssteuer.
Der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz im Überblick:
- Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
- Übernimmt Rechtskosten bis 100.000€ abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung: 850€/1000€
- Nur einmalige Zahlweise möglich: 0,4% der Bau- oder Kaufsumme inkl. Versicherungssteuer
- keine Wartezeit
- ÖRAG-MEINRECHT Rechtsservice
Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss:
Der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG ist bei PRINAS MONTAN GmbH nur abschließbar unter folgenden Bedingungen:
- in Verbindung mit dem Abschluss einer Immobilienfinanzierung über die Degussa Bank AG oder in Verbindung mit dem Abschluss einer ÖRAG Rechtsschutzversicherung, Tarif „Rundum-Schutz“ (Privat-, Verkehrs-, Haus-/Wohnungs- und Berufs-Rechtsschutz)
- Versicherungsbeginn vor dem Baubeginn (erster Spatenstich oder Abriss)*
- Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
- Es handelt sich um ein privat genutztes Objekt, welches auch vermietet werden kann.
- Bis zu vier Wohneinheiten
- kein Objekt mit Denkmalschutz
- Die Bau-/Kaufsumme inkl. Grundstückskosten darf bis zu 2 Mio.€ betragen.
*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z.B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).