Informationen zu den Sparten:
- Gebäude-Haftpflicht
- Bauherren-Haftpflicht
- Bauleistung
- Gewässerschaden-/Öltank-Haftpflicht
- Wassersport-Haftpflicht
- Jagd-Haftpflichtversicherung
Gebäudehaftpflicht
Für Schäden (z.B. Verletzung der Streu- und Reinigungspflicht), die im Zusammenhang mit einem Haus- und Grundbesitz Dritten zugefügt werden, ist der Hauseigentümer oder Hausbesitzer verantwortlich. Beide benötigen diese Versicherung, denn beide können haftpflichtig gemacht werden.
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Bauherren-Haftpflicht
Ob Sie einen Neubau errichten oder bauliche Arbeiten an einem bereits erstellten Gebäude ausführen lassen: Sie sind der Bauherr und haften neben den ausführenden Firmen und dem Architekten stets für die Sicherheit Ihrer Baustelle. Das Warnschild "Vorsicht Baustelle - Betreten verboten" befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen! Denn wenn Dritte auf Ihrer Baustelle Personen- oder Sachschäden erleiden, erfüllt sie die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
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Bauleistung
Wenn Sie bauen, umbauen, erweitern, modernisieren oder renovieren... dann brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz, der Sie vor unerwarteten finanziellen Folgen bewahrt! Denn die Vielzahl von Risiken, die einen sich über Monate hinziehenden Bau bedrohen, werden oft unterschätzt. Sie sind versichert als Bauherr gegen alle Sachschäden an der Baustelle wie z. B. bei Beschädigungen und Zerstörungen an den Bauleistungen bis hin zum Diebstahl von eingebauten Materialien und Bauteilen. Vertrauen Sie nicht allein auf Ihr Glück. Setzen Sie auch auf Sicherheit!
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Gewässerschaden-/Öltank-Haftpflicht
Die Lagerung von Heizöl ist riskant. Schon kleinste Mengen Heizöl können, wenn sie ins Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer eindringen, die Qualität des Wassers so beeinträchtigen, dass es sich nicht mehr als Trinkwasser nutzen lässt. Als Inhaber einer Tankanlage haften Sie für jeden Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen - in unbegrenzter Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden verschuldet haben oder nicht!
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Wassersport-Haftpflicht
Freizeitkapitän auf dem eigenen Schiff sein oder als Surfer hautnah den Wind spüren – das ist für viele längst nicht mehr nur ein Traum. Im Gegenteil: Immer mehr begeisterte Wassersportler sind bereits stolze Besitzer eines Segel- oder Motorboots oder haben sich dem Windsurfing verschrieben. Die Folge ist eine ständig wachsende Verkehrsdichte auf unseren Gewässern. Klar, dass damit auch die Haftpflicht-Risiken zunehmen, die der Gebrauch von Wassersportfahrzeugen mit sich bringt. Gegen diese Risiken sollten Sie sich absichern.
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Jagd-Haftpflichtversicherung
Im Bundesjagdgesetz ist die Jagd-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für den Jäger vorgeschrieben. Sie benötigen also nach bestandener Jägerprüfung für die Erteilung Ihres Jagdscheins eine Versicherungsbestätigung. Und auch wenn Sie sich routiniert im Jagdrevier bewegen: Es ist gut zu wissen, dass Sie im Schadenfall ausreichend versichert sind!
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