Die Rechtsschutzversicherung trägt im bedingungsgemäßen Umfang die Kosten,
die für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind:
- Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes
- Gerichtskosten
- Zeugenauslagen
- Sachverständigenkosten
- Kosten des Gerichtsvollziehers usw.
Über den privaten Rechtsschutz hinaus bieten wir Ihnen unter anderem:
- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
- sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbstgenutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten.
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