Unwetter können gewaltige Schäden anrichten

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Ein Unwetter dauert nur wenige Minuten und der Schaden geht in die Millionen. Von Stürmen und Überschwemmungen aufgrund starken Regens ist Deutschland auch dieses Jahr nicht verschont geblieben. Die Folgen: Überschwemmungen von Wohnungen, abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, Hagelschäden an Autos und Gebäuden.

Welche Versicherung kommt für diese Schäden auf?

Überschwemmung
Wenn durch eindringenden Regen der Keller voll Wasser läuft und die darin befindlichen Sachen beschädigt, kommt die Elementarversicherung für die Kosten auf. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung, die extra abgeschlossen werden muss.

Sturm (ab Windstärke 8)
Sturmschäden sind über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist allerdings ein Sturm mit mindestens Windstärke 8. Abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine, Gebäudeschäden, die durch abgebrochene Äste/entwurzelte Bäume entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Ebenfalls darüber versichert sind Schäden an Wänden und Fußböden, die durch sturmbedingte, eindringende Niederschläge entstanden sind. Für Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ist wiederum die Hausratversicherung zuständig. Einen Sturmschaden am Auto ersetzt bekommt derjenige, der eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat.

Hagel
Hagelschäden an Haus oder Wohnung, z. B. durch Hagelkörner zerstörte Wintergärten oder Fensterscheiben, sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert. Hausratgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung auf Balkonen oder Terrassen befinden, wie z.B. Blumenkübel oder Sonnenschirme, sind ebenfalls gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. Wird dagegen das Auto durch Hagelkörner verbeult oder auf andere Weise beschädigt, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Wie im Falle von Sturmschäden zahlt der Versicherte lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung, eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erfolgt nicht.

Blitzschlag
Direkter Blitzeinschlag ist in der Regel durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Der jedoch sehr häufig vorkommende Überspannungsschaden – Blitzeinschlag ins Stromnetz, der für eine Überspannung sorgt und dadurch elektrische Einrichtungen (Fernseher, Telefonanlage, PC) zerstört – ist nicht versichert. Es sei denn, man schließt Überspannungsschäden (bei PRINAS in aktuellen Verträgen bereits eingeschlossen) in seine Hausratversicherung mit ein.

Ob großer oder kleiner Schaden, auf jeden Fall sollten die Schäden dokumentiert und sofort dem Versicherer gemeldet werden. Für alle weiteren Fragen bzw. Informationen rufen Sie uns einfach an oder testen unsere Onlinerechner im Bereich Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung.