Unfälle passieren jederzeit und überall. Allein in der Bundesrepublik erleiden Jahr für Jahr über 7 Millionen Menschen einen Unfall, 2 Millionen davon sind Kinder. Häufig werden die Beteiligten dabei so schwer verletzt, dass sie eine Behinderung erleiden, ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können und dadurch empfindliche Einkommensverluste hinnehmen müssen. Die Grundversorgung der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) endet jedoch dort, wo Versicherungsschutz dringend benötigt wird:
- Für Berufstätige gibt es von der GUV nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörenden Wegestrecken finanzielle Hilfe. Kein Schutz besteht dagegen bei Freizeitunfällen. Zwei von drei Berufstätigen verunglücken aber in der Freizeit, also gerade dann, wenn die GUV nicht helfen kann.
- Für Hausfrauen besteht generell kein Schutz in der GUV!
- Für Kinder besteht Schutz in der GUV nur bei Unfällen in Schulen und Tageseinrichtungen (und auf den direkten Wegen dorthin und zurück). Vier von fünf Kindern verunglücken aber in der Freizeit. Also gerade dann, wenn die GUV nicht helfen kann. Wussten Sie, dass die Freizeit bei einem Kind 80 % seines Tages ausmachen?
Die private Unfallversicherung (PUV) hat den Zweck, Ihren Lebensunterhalt gerade dann zu sichern, wenn Sie durch einen Unfall vorübergehend oder gar auf Dauer empfindliche Einkommenseinbußen erleiden. Hiervon hängt nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die Ihrer Familie ab. Die PUV schützt Sie und Ihre Familie umfassend vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Bei Freizeit und Sport, im Haushalt und beim Hobby, im Straßenverkehr oder im Urlaub und sogar auch während der Arbeitszeit - weltweit und rund um die Uhr. Die wichtigsten Bausteine einer PUV sind:
Invaliditätssumme
Die PUV zahlt ein Kapital zur freien Verfügung. Lohn- und Einkommensteuerfrei, unabhängig von Zahlungen anderer Versicherer oder des Schädigers. Dieses Kapital hilft langwierige Rehabilitationsmaßnahmen, teure Hilfsmittel (z.B. Umbaumaßnahmen im eigenen Haus) und Einkommensverluste zu finanzieren. Die Höhe richtet sich nach dem prozentualen Grad der Invalidität.
| Beispiele aus der Gliedertaxe für Kapitalleistung bei Funktionsunfähigkeit... | |
|---|---|
| ...eines Armes im Schultergelenk: | 70% |
| ...eines Daumens: | 20% |
| ...eines Zeigefingers: | 10% |
| ...eines Beines bis unterhalb des Knies: | 50% |
| ...eines Auges: | 50% |
| ...des Gehörs auf einem Ohr: | 30% |
Das Invaliditätskapital wird bereits bei geringster Invalidität fällig, im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, die erst ab 20% Invaliditätsgrad zahlt. Die Leistung kann – je nach Vereinbarung – bis zum 5-fachen der vereinbarten Versicherungssumme betragen.
Todesfallsumme
Zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen zahlt die PUV die vereinbarte Kapitalsumme.
Krankenhaustagegeld
Die PUV zahlt pro Tag, den man aufgrund eines erlittenen Unfalls im Krankenhaus verbringt, eine vereinbarte Leistung aus. Für dieselbe Anzahl an Tagen gibt es nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Unfallrente
Bei der Unfallrente erhält der Geschädigte ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 50% eine Rentenzahlung aus dem Vertrag ausbezahlt. Lebenslang oder bis der medizinische Fortschritt eine Heilung ermöglicht.
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