Steile Pisten, verschneite Tannenwälder, weite Pulverschneehänge – das ist der Stoff, aus dem Skifahrerträume sind. Träumereien, die bei so manchem den Blick für die Gefahren des Sports in den Hintergrund treten lassen. Wie in jedem Jahr, setzen sich viele Deutsche auch in diesem Winterurlaub Gefahren aus, ohne sich zuvor ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, welche Absicherung sie beim Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahren unter Umständen benötigen. Schließlich gilt auch für die klassischen Wintersportarten: Desto mehr Spaß, um so mehr Risiken.
Nicht jeder hält sich auf der Piste, wie im Straßenverkehr auch, an alle Vorschriften und Sicherheitsregeln. Leichtsinn und teilweise auch Überforderung führen vor allem in den Nachmittagsstunden zu einer erhöhten Unfallgefahr. Entweder man ist selbst davon betroffen oder schädigt einen Fremden durch eigenes Fehlverhalten.
Im Fall eines Unfalls können dann schnell enorme Kosten entstehen. Vielfach ist der Transport mit einem Hubschrauber ins nächste Krankenhaus erforderlich. Ein längerer Krankenhausaufenthalt und längere Arbeitsunfähigkeit oder, im schlimmsten Fall, eine Erwerbsunfähigkeit verursachen Kosten, die zum Teil oder in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen und dem gesetzlichen Rentenversicherer an den Verursacher weiter gegeben werden. Nach dem Gesetz haftet jeder für einen verschuldeten Schaden in unbegrenzter Höhe. Oft wird bei der Vorsorge übersehen, dass Haftpflichtansprüche Dritter für den Verursacher eines Unfalls den wirtschaftlichen Ruin bedeuten können. Dieses unkalkulierbare Risiko kann nur durch eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgedeckt werden.
Aber nicht nur der Schaden, den man einer dritten Person zugefügt hat, verursacht Kosten. Es kann auch einen selbst treffen. Gerade im Winterurlaub ist das Risiko groß. Folgen eines Skiunfalls sind meist zumindest ein Arztbesuch, vielleicht ein längerer Krankenhausaufenthalt oder sogar ein Rücktransport nach Hause. Oft besteht in den klassischen Urlaubsländern kein Sozialversicherungsabkommen oder Ärzte akzeptieren trotz bestehendem Abkommen nur den Geldschein, nicht aber den gesetzlichen Auslandskrankenschein. Bei Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung werden Sie als Privatpatient behandelt und erhalten 100 Prozent der Arzt-, Krankenhausund Operationskosten sowie die Kosten für Medikamente erstattet. Selbst ein teurer Rücktransport ist mitversichert.
Ein Gespräch mit den Versicherungsexperten der PRINAS kann manche Unklarheit und viele Versorgungsrisiken aus dem Weg räumen. So sollte in jedem Fall jeder Wintersportler die drei Bausteine Privathaftpflicht-, Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung mit im Reisegepäck haben. Und zwar speziell auf ihn zugeschnitten.
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