Durch die mit der Einführung des Gesundheitsfonds verbundenen Rahmenbedingungen muss die Finanzierung des Mehrleistungssystems neu geregelt werden.
Für pflicht- und freiwillig versicherte Angestellte besteht bei Krankenhausbehandlung Anspruch auf Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung (die sog. Mehrleistung). Dies gilt für Bestandsfälle, für die seit dem 31.03.2007 dieser Anspruch besteht.
Durch die mit der Einführung des Gesundheitsfonds verbundenen Rahmenbedingungen muss die Finanzierung des Mehrleistungssystems neu geregelt werden. Grund ist der von der Bundesregierung zum 01.01.2009 für alle Krankenkassen festgelegte einheitliche Beitragssatz. Weitere, zusätzliche Beitragssätze dürfen von keiner Kasse mehr erhoben werden.
Die Finanzierung dieser Mehrleistung ändert sich dahin gehend, dass durch die Abschaffung der prozentualen Beitragsentrichtung die paritätische Finanzierung dieser Leistung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschafft wird und – sofern vom Knappschaftsversicherten der Fortbestand dieser Leistung gewünscht wird – ein nach Altersgruppen gestaffelter Monatsbeitrag direkt an die Knappschaft gezahlt werden muss. Ab dem 20. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein höherer Beitrag fällig. Spätestens ab dem 65. Lebensjahr wird von der altersbezogenen auf eine einkommensabhängige Prämientabelle umgestellt. Bei Rentnern wird der Beitrag von der Rente einbehalten.
Haben Sie als Ergänzung zur Knappschaftsleistung eine Aufstockung über den Tarif CK der Hallesche Krankenversicherung a. G. abgeschlossen? Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Umstellungsrecht in den Tarif CSA/CSW der Hallesche haben, der denselben Deckungsumfang bietet, wie Ihre bisherige Kombination aus Knappschaftsmehrleistung und Tarif CK. Diese Umstellung erfordert keine erneute Gesundheitsprüfung!
(Im Tarif CK vereinbarte Zuschläge oder Ausschlüsse bleiben jedoch auch nach einer Umstellung im Tarif CSA/CSW bestehen.)
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Leistungen des Tarifs CSA/CSW eine umfangreichere Absicherung darstellt als die Mehrleistung der Knappschaft, die nur dort ausreichend absichert, wo zu den von der Knappschaft ausgehandelten Sätzen abgerechnet wird. Dies kann insbesondere in Regionen, die nicht zum typischen Aktionsgebiet der Knappschaft gehören, zu einer Unterdeckung führen.
Liegt Ihr zukünftiger Gesamtbeitrag für den Mehrleistungsanspruch (Zweibettzimmer + Chefarzt) plus Tarif CK höher als der Beitrag für den Tarif CSA/CSW, raten wir zur Umstellung. Aufgrund der zum Teil deutlichen Beitragsanhebungen im Rentenalter ist eine sofortige Umstellung unter langfristiger Betrachtung meistens auch dann sinnvoll, wenn dafür zunächst ein höherer Beitrag zu zahlen ist als derzeit bei der Knappschaft.
Sofern Sie für Ihren Einzelfall eine individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen die Kollegen der PRINAS unter nachfolgender Telefonnummer gerne zur Verfügung:
0201-801-3144
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