Zum 01.01.2011 ändert die KBS ihre Satzungsregelung für die Unterbringung im Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Neben einer Anhebung der Prämie um ca. 17 Prozent entfällt die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, die z. B. als versicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Rentner selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für diesen Personenkreis muss zukünftig eine eigene Prämie entrichtet werden. Bisher anspruchsberechtigte familienversicherte Angehörige (z. B. die klassische Hausfrau bis zum eigenen Rentenbeginn) bleiben hingegen prämienfrei mitversichert.
Diese Änderungen führen dazu, dass der Wechsel in eine private Zusatzversicherung in der Regel günstiger ist. Diejenigen, bei denen der Wechsel erst als Ruheständler preisgünstiger ist, können sich bereits heute den Zugang zu einer privaten Zusatzversicherung sichern. Vorteil ist, dass die notwendige Gesundheitsprüfung bereits heute und nicht erst im hohen Alter erfolgt.
Gerne beraten wir Sie hierzu unter: 0201-801-3144
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