Zum Jahresende erhöhen viele Kfz-Versicherer ihre Beiträge. Das Schreiben bzw. Ihre neue Rechnung mit dieser Information wird aber in vielen Fällen erst im Dezember oder Januar zugestellt. Ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihre bisherige Versicherung noch zu kündigen!
Daher gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: "Beachten Sie bitte diese Frist!" Wichtig: Stichtag ist der Eingang Ihrer Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen - der Poststempel allein reicht nicht aus. Sie haben lediglich vier Wochen nach Eingang der Beitragserhöhung für die rechtzeitige Absendung der Kündigung!
Unser Tipp:
Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Zudem sollte das Kündigungsschreiben Ihren vollen Namen, Ihre Adresse, Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges beinhalten und muss eigenhändig unterschrieben sein - dann steht der außerordentlichen Kündigung und dem Wechsel zur PRINAS nichts mehr im Wege.
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