Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Neben den medizinischen müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre (= Beitragsjahre) versichert sein
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Für Berufsanfänger gelten Besonderheiten, da sie naturgemäß die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen können. Diese beschränken sich jedoch auf Arbeitsunfälle (auch Wegeunfälle) sowie Berufskrankheiten, wie das nachfolgende Prüfschema zeigt:
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