Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es nie zu
früh!

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Medizinische Voraussetzungen:
Es gilt der Grundsatz: „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder halber Erwerbsminderung in Frage kommt.

Erwerbsfähigkeit
(auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)

Rentenanspruch
Unter 3 Stunden täglich

Volle Rente

3 bis unter 6 Stunden täglich

Halbe Rente
(bei Arbeitslosigkeit: volle Rente)

6 Stunden oder mehr täglich

Keine Rente

Ausnahme:
Ältere Versicherte (vor 02.01.1961 geboren) mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einen gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können.

Halbe Rente