Medizinische Voraussetzungen:
Es gilt der Grundsatz: „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder halber Erwerbsminderung in Frage kommt.
| Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) | Rentenanspruch |
|---|---|
| Unter 3 Stunden täglich | Volle Rente |
| 3 bis unter 6 Stunden täglich | Halbe Rente |
6 Stunden oder mehr täglich |
Keine Rente |
Ausnahme: |
Halbe Rente |
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