Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall, bei dem nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, führt häufig zu Verunsicherung oder Fehlverhalten. Häufigstes Beispiel hierfür ist das Touchieren eines geparkten Fahrzeugs, der sog. Parkrempler.
Fast jeder weiß, dass in einem solchen Fall, ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine Wartepflicht besteht, die abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe ist, ist häufig nicht bekannt. Dabei kann man sich strafbar machen, wenn man nur einen Zettel hinterlässt und sogleich weiterfährt. Hier spricht man von Unfallflucht!
Ganz wichtig:
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann den Führerschein und vor allem auch den Versicherungsschutz kosten!
Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht auszumachen, wenn z. B. ein geparktes Auto angefahren wurde, so muss man in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Diese Angemessenheit hängt von den Umständen (Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls) ab, sollte jedoch 30 Minuten nicht unterschreiten. Kommt in dieser Zeit niemand, so darf man sich entfernen, muss aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen.
Es ist Pflicht, den Geschädigten unverzüglich vom Schadenereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu notiert man sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe sowie den Standort des beschädigten Fahrzeugs. Die unverzügliche Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle ist die häufigere Variante, da der Geschädigte in den wenigsten Fällen bekannt ist. Unverzüglich bedeutet, dass man ohne schuldhaftes Verzögern der Meldepflicht nachkommt. Ist der Unfallpartner also nicht vor Ort, fährt man auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle.
Natürlich sollte auch nicht vergessen werden, den Schaden der Versicherung zu melden. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer schnellstmöglich - innerhalb einer Woche - anzuzeigen.
Weitere Informationen zur Frage „Wie verhalte ich mich nach einem Schadenfall?“ erhalten Sie bei uns. Nah und kompetent beraten wir Sie von A wie Autoversicherung bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Nutzen Sie die Vorteile der PRINAS!
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