PRINAS-Tipps für die Schadenregulierung
Ende Juni geht es los: die Ferienreisewelle rollt durch Europa. Die Deutschen nutzen für rund die Hälfte aller Urlaubsfahrten Auto und Wohnmobil. Die Furcht, dass es unterwegs kracht, scheint groß: erst vor wenigen Tagen zeigte eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass über 50 Prozent der befragten deutschen Autofahrer Angst vor einem Unfall im Ausland haben. Tatsächlich geraten dort Jahr für Jahr etwa 150.000 Autofahrer aus Deutschland unverschuldet in einen Unfall. Kommt es zu einem Unfall, hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
Einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle folgend, hat jeder Versicherer in Europa in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. So kann sich zum Beispiel derjenige, der in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen). Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem dortigen Beauftragten her. Ist die Versicherung unbekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.
2009 gingen insgesamt 37.386 Anrufe wegen eines Autounfalls im Ausland beim Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg ein. Die meisten – fast jeder siebte – der Anrufe kamen aus Italien (14 Prozent), knapp dahinter mit etwa 5.000 Schadenmeldungen (13,3 Prozent) lagen gleichauf die Niederlande und Frankreich. Die Hilfe und Rat Suchenden meldeten sich nicht allein aus den traditionellen Reise- und Urlaubsländern der Deutschen, der Anteil der eingehenden Anrufe beim Zentralruf aus den„sonstigen Ländern“ macht in der Summe 18,1 Prozent aus.
Auslandunfall von zu Hause regeln
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei hilft der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht gibt es kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung.
Nachdem alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang erfasst sind, müssen die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht unterschreiben. Wichtig: Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.
Ein weiteres nützliches Dokument ist die „Grüne Karte“ als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Eigentlich ist sie in den EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen reicht das Kfz-Kennzeichen. Die Grüne Versicherungskarte im Reisegepäck bleibt trotzdem sinnvoll.
Tipps rund um den Sommerurlaub mit dem Auto
Europäischer Unfallbericht: Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar. Es steht zum Download unter www.gdv-dl.de/infocenter.html zur Verfügung; am besten zweifach ausdrucken: je ein Exemplar für sich selbst und den Unfallgegner.
Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Unter der Adresse http://www.versicherung-und-verkehr.de/auto/unfall/unfall-im-ausland/der-europaeische-unfallbericht.html kann der Europäische Unfallbericht auch mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.
Grüne Karte: Sie ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.
Bei weiteren Fragen zur Kfz-Versicherung stehen Ihnen die Experten der PRINAS Assekuranz gern zur Verfügung.
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